Eine Hamburgerin muß 125,60 Euro Geldbuße zahlen, weil sie verbotenerweise mit ihrem Fahrrad im Alstervorland unterwegs war. Eigentlich kostet diese Ordnungswidrigkeit 25 Euro. Das Bezirksamt Eimsbüttel begründet die Summe mit dem Hinweis, Karin Wolters (Name geändert) hätte sich "äußerst uneinsichtig" gezeigt. Kann Uneinsichtigkeit so teuer werden? "Ja, wer sich uneinsichtig zeigt, verschärft sein Verhalten. Wir können ein Bußgeld bis zu 150 Euro verhängen", so Thomas Pröwrock, Chef der Garten- und Tiefbauabteilung.
Karin Wolters fuhr am 19. Mai um 18.55 Uhr auf dem breiten Sandweg im Alstervorland. "Eine Frau vom Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) stoppte mich", sagt sie. Dann sei sie von vier BOD-Mitarbeitern eingekreist worden. "Die haben mein Fahrrad festgehalten, weil sie glaubten, ich wollte weiterfahren." Die Situation habe sich hochgeschaukelt. "Ich wollte im Regen unter einen Baum gehen, wurde wie eine Schwerverbrecherin behandelt und habe mich - zugegeben - nicht kooperativ gezeigt."
Karin Wolters, die nach eigenen Angaben kein Verbotsschild gesehen hatte, fühlte sich genötigt und weigerte sich "siebenmal", wie die BOD-Mitarbeiter mitzählten, ihre Personalien anzugeben, denn sie führte keinen Ausweis mit sich. Die BOD-Leute riefen die Polizei. Während ihrer "Gewahrsamnahme" fuhr ein anderer Radler vorbei, ohne daß der BOD diesen stoppte.
Das Bezirksamt macht nun folgende Rechnung auf: Der Verstoß gegen die "Verordnung zum Schutze der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen" kostet 25 Euro. Das "äußerst uneinsichtige Verhalten und die "erschwerte Identitätsfeststellung" 75 Euro. Verwaltungsgebühr und "Auslagen" 25,60 Euro. Im Bußgeldbescheid heißt es noch: Ein unverhältnismäßiges Auftreten durch Mitarbeiter des BOD konnte nicht festgestellt werden. "Natürlich war das Verhalten der BOD-Mitarbeiter unverhältnismäßig", sagt Karin Wolters. Sie überlegt, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Was sie noch mehr ärgert, ist die Auskunft des Sachbearbeiters. "Ein Herr Bleeck sagte mir am Telefon, ich hätte das als ,Denkzettel' zu verstehen."
"So kann man Fahrradfahrer nicht behandeln", sagt Stefan Warda, Sprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. "Das ist unverhältnismäßig. Weiterhin müssen die BOD-Mitarbeiter auch mit Situationen umgehen können, in denen Menschen sich uneinsichtig zeigen, denn so eindeutig ausgeschildert, wie der Bezirk behauptet, sind die Wege nicht. Es gibt Lücken."
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