Kampfhund Chico wieder frei

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Ulrich Gaßdorf

Urteil: Verwaltungsgericht hat entschieden, daß der American-Staffordshire-Terrier zurück zur Halterin darf.

Fast vier Jahre lang - genau 1409 Tage - saß Kampfhund Chico hinter Gittern. Jetzt hat das Verwaltungsgericht entschieden, daß der Hund, dessen Unterbringung Tierheim und Steuerzahler inzwischen jeweils rund 14 000 Euro gekostet hat, zurück zu seinem Frauchen darf.

In seinem Urteil vom 25. Juni (Az.: 5 K 2332/02)) kommt das Verwaltungsgericht zu dem Schluß, daß "die Bescheide der Behörde aufgehoben werden, weil die aktuelle Hundeverordnung, soweit sie die Hunde der Kategorie 1 betrifft (Chico fällt als American-Staffordshire-Terrier in diese Kategorie. Anm. d. Red.), nach Auffassung des Gerichts nichtig ist, weil ihr insoweit die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage fehlt."

Das heißt, das Gericht stellt die Regelung in der aktuellen Hundeverordnung, nach der bei gefährlichen Kategorie-1-Hunden auch die Haltung untersagt werden kann, grundsätzlich in Frage. "Im übrigen hat ein weiterer Wesenstest im Auftrag des Gerichts ergeben, daß der Hund nicht als gefährlich einzustufen ist", sagte Gerichtssprecherin Angelika Huusmann.

Der Fall "Chico" - er begann im September 2001. Mehrfach beschweren sich Nachbarn von Chicos Halterin Renate Helga S. aus Langenhorn bei Polizei und Bezirksamt Nord über den Hund. Sie haben Angst vor dem American-Staffordshire-Terrier. Der städtische Ordnungsdienst (SOD) stellt bei einer Überprüfung der Halterin fest, daß sie keine Erlaubnis für das Halten des Hundes hat. Genau die ist aber bei gefährlichen Kategorie-1-Hunden laut Hundeverordnung notwendig.

Das Bezirksamt erläßt daraufhin eine Haltungsuntersagung, der Hund wird abgeholt, kommt zunächst ins Tierheim, dann in den Hochsicherheitstrakt der Harburger Hundehalle, schließlich wieder ins Tierheim. Dort wird im November 2002 von Tierheimchef Wolfgang Poggendorf (67) ein Wesenstest veranlaßt. "Chico" fällt durch.

Etwa zur gleichen Zeit legt Halterin Renate Helga S. Widerspruch gegen die Haltungsuntersagung ein, dieser wird schließlich kostenpflichtig abgelehnt. Renate Helga S. zieht vors Gericht - und erhält jetzt, fast vier Jahre später, recht. Chico wird freigelassen, ist mittlerweile wieder bei seiner Halterin.

Bei Tierschutzverein und Politikern löst das "Chico-Urteil" Kopfschütteln aus. Tierheimchef Poggendorf: "Das ist ein Skandal. Hier wird ein gefährlicher Hund vom Gericht in die Freiheit entlassen. Auf die Kosten für die Langzeitunterbringung bleiben Steuerzahler und Tierschutzverein sitzen." SPD-Innenexperte Andreas Dressel (30): "Wir müssen beim neuen Hundehaltungsgesetz (soll im Herbst die Hundeverordnung ersetzen Anm. d. Red.) dringend dafür sorgen, daß für solche Kosten künftig der Hundehalter aufkommt."

Für das Bezirksamt Nord ist in Sachen "Chico" das letzte Wort noch nicht gesprochen. Dort will man Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen: "Dieser Hund ist gefährlich und darf nicht an die Halterin zurückgegeben werden", sagte Bezirksamtssprecher Peter Hansen.

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