Scheidung
Als Scheidung bezeichnet man die offizielle und rechtliche Auflösung einer Ehe. 'Geschieden' gilt neben 'verheiratet', 'ledig' und 'verwitwet' als anerkannter Familienstand. Weitere Formen sind die Annullierung, Auflösung oder Nichtigkeit einer Ehe, welche nach formellen Kriterien unterschieden werden.
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