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Karriere

Jura: Studienmöglichkeiten an Universitäten und der Bucerius Law School

Der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz zeigt 56 grundständige Studienmöglichkeiten für Rechtswissenschaft an - mit den Abschlüssen: Staatsexamen, Bachelor und Magister.

Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt kann nur werden, wer zwei Staatsexamina abgelegt hat, beide vor einem staatlichen Prüfungsamt. Dazwischen liegt das zweijährige Referendariat mit Stationen bei Staatsanwaltschaft oder Strafgericht, Land- oder Amtsgericht, einem Anwalt sowie in einer Verwaltungsbehörde.

Mit dem Bachelor in Jura können Absolventen weder Anwalt noch Richter werden, sondern arbeiten in anderen Berufen, etwa in der Wirtschaft bei der Prüfung von Verträgen. "Bachelor der Rechtswissenschaft dürfen ihre Firmen aber nicht vor Gericht vertreten", sagt Jan Rathjen von der Hochschulrektorenkonferenz. In der Regel bieten Unis, an denen man einen Bachelorabschluss absolvieren kann, zusätzlich Prüfungen an, durch die man das erste Staatsexamen erwirbt.

"Die Magister-Studiengänge sind meistens Studiengänge für Leute, die ihren Jura-Abschluss im Ausland gemacht haben", erklärt Jan Rathjen. Der Magister-Abschluss allein berechtigt genau wie der Bachelor aber nicht zu einer Tätigkeit als Anwalt oder Richter.

An der in Deutschland einzigen privaten Hochschule für Jura, der Bucerius Law School in Hamburg, erwerben die Studenten den Abschluss Bachelor of Law and Business und legen dann das erste Staatsexamen vor einem Prüfungsamt ab. Interessenten dürfen bei Studienbeginn nicht mehr als zwei Semester an einer Uni für Jura eingeschrieben gewesen sein.


www.hochschulkompass.de

www.law-school.deapa

 

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