Richteramt: Voraussetzung sind gute Examina und persönliche Reife
Justitia braucht neue Helfer
Gute Jobchancen an Hamburger Gerichten. Grund ist eine Pensionierungswelle bis ins Jahr 2009.
Wenn Dr. Julia Kauffmann über ihren Beruf spricht, kommt sie ins Schwärmen. "Es gab noch keinen Tag, an dem ich mich nicht gefreut habe, hier zu arbeiten", sagt die 37-Jährige. Auch wenn sie mal bis Mitternacht am Schreibtisch sitzt. Sie ist Richterin am Hamburger Amtsgericht. An ihrer Arbeit liebt sie die Freiheit, unabhängige Entscheidungen zu treffen, und die Gewissheit, etwas zu tun, "an dessen Bedeutung man niemals Zweifel hat". Ihr Vorteil gegenüber Kommilitonen, die Rechtsanwälte geworden sind: Niemand schreibt ihr etwas vor, sie ist nicht darauf angewiesen, Mandanten zu gewinnen, ihre Entscheidungen sind keinen wirtschaftlichen Zwängen unterworfen. Sie sammelt Informationen, macht sich ein Bild von Menschen und ihren Geschichten. Und wenn sie genügend beisammenhat, trifft sie eine Entscheidung.
Auf der Homepage der Hamburger Gerichte heißt es: "Hamburgs Justiz sucht laufend Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte". Die Chancen auf ein Richteramt stehen heute besser als noch vor zehn Jahren. Das liegt an einer Pensionierungswelle, die noch bis Ende 2009 andauert. "Für die guten Bewerber gibt es heute einen sehr viel besseren Markt als vor drei bis vier Jahren", sagt Monika Rolf-Schoderer, Präsidialrichterin am Oberlandesgericht, zuständig für die Einstellung von Richtern.
Doch ebenso seien heute die Möglichkeiten, in einer Rechtsanwaltskanzlei tätig zu werden, recht gut. Auch wenn das Richtergehalt gar nicht übel ist, kann man in einer Anwaltskanzlei deutlich mehr verdienen. Richter von 27 Jahren beginnen mit einem Einstiegsgehalt von 3150 Euro, zuzüglich Familien- oder Kinderzuschläge. Mit 49 Jahren haben sie mit gut 5000 Euro die höchste Stufe erreicht. "Die richtig erfolgreichen Rechtsanwälte können ein Vielfaches davon verdienen", sagt Julia Kauffmann.
Und so konkurrieren Staat und freier Markt um die besten Absolventen. "Wir sehen uns im oberen Leistungsdrittel um", sagt Monika Rolf-Schoderer. Das sind jene, die im ersten und zweiten Staatsexamen mindestens ein "voll befriedigend" oder ein "befriedigend" und ein "gut" erreicht haben. Außerdem sollten sie während des zweijährigen Referendariats, das sie zwischen beiden Examina ablegen, gute Beurteilungen bekommen haben.
Aber Noten sind nicht alles. "Die persönliche Eignung macht für uns mindestens 50 Prozent aus", hebt Monika Rolf-Schoderer hervor. Kann derjenige die hohe Verantwortung auch tragen? Kann er sein Urteil unabhängig von der zuweilen stark wertenden Berichterstattung der Medien fällen?
Weil Richter in ihrer Entscheidung unabhängig sind, sind sie dabei auch allein. Zwar tauschen sie sich mit Kollegen aus, letztlich aber kann ihnen niemand das Urteil abnehmen. "Das kann einem auch schon mal schlaflose Nächte bereiten", sagt die Präsidialrichterin. Sie fasst die Anforderungen so zusammen: "Wir brauchen Leute mit sozialer Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein und mit Rückgrat. Sie müssen außerdem mit verschiedensten Menschen kommunizieren können und sich für unterschiedlichste Problembereiche dieser Gesellschaft interessieren." Wer sich außerhalb gewohnter Bahnen bewegt hat, beispielsweise länger im Ausland war oder während des Studiums in unterschiedlichen Bereichen gearbeitet hat, ist deshalb interessanter als jemand, der zwar gute Noten, außer der Uni aber noch nichts gesehen hat.
"Die persönliche Eignung ist eher eine Frage des Charakters als der Berufserfahrung", sagt Monika Rolf-Schoderer. Und so kann jemand genauso gut im Alter von 27 Richter werden wie nach einigen Jahren als Anwalt oder in einem anderen Beruf. "Wir stellen etwa die Hälfte unserer Richter gleich nach dem Referendariat ein, die andere Hälfte sammelt erst woanders Erfahrungen."
Auch wenn man bereits im Amt ist, bleibt Flexibilität gefragt: "Jeder Wechsel ist ein Kompetenzgewinn", sagt Rolf-Schoderer. Die Behörde begrüßt, wenn Richter zwischen Amts- und Landgericht wechseln, mal beim Familiengericht, beim Handelsregister, in der Justizbehörde, im Prüfungsamt arbeiten oder auch mal einen Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft begleiten.
Julia Kauffmann übrigens hat zwischen erstem und zweitem Staatsexamen einen Sohn bekommen und findet, dass Familienplanung sich hervorragend mit ihrem Beruf vereinbaren lässt. Denn die Richter teilen sich ihre Zeit relativ frei ein. Sie sind für ein Dezernat zuständig, die Anzahl der Prozesse wird gleichmäßig auf alle verteilt. Wann sie die bearbeiten, ist aber weitgehend ihnen überlassen. Kaufmann bezeichnet das als eine Kombination der Vorteile der Selbstständigkeit mit denen der Verbeamtung.
Sie ist jetzt seit fünf Jahren Richterin, 2006 wurde sie auf Lebenszeit ernannt. Sie bringt pro Jahr etwa 500 Verfahren zum Abschluss, von den meisten hört sie später nie wieder. Nur einmal, da hatte sie eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt und der Täter beging einige Monate später einen Raubüberfall. "Da habe ich mich schon gefragt, ob ich ihn hätte rauslassen dürfen", sagt die Richterin. Aber sie weiß auch, dass das eine müßige Frage ist. Und außerdem sind da die vielen Menschen, denen sie eine Chance eingeräumt hat und die sich bewährt haben.



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