Fahrtenbuch richtig führen
Steuerrecht
Wer beruflich bedingte Autofahrten beim Finanzamt geltend machen will, kann dies mit Hilfe eines Fahrtenbuchs tun. Doch um anerkannt zu werden, muß ein Fahrtenbuch bestimmten Anforderungen genügen. Welche das sind, hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt in zwei Urteilen präzisiert.
In einem der Fälle hatte der Fahrer sein Fahrtenbuch mit dem Computer-Programm MS-Excel geführt. Die Dateien enthielten für jede Fahrt Angaben zu Wochentag, Datum, Anlaß der Fahrt, jeweils zurückgelegte Strecke und Kilometerstand am Ende der Fahrt. Der BFH urteilte: Damit entspreche das Fahrtenbuch zwar inhaltlich den Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit, doch nicht formell. Problematisch sei, daß Daten in MS-Exel nachträglich verändert werden könnten, ohne daß dies in der Datei dokumentiert werde. Ein in MS-Excel geführtes Fahrtenbuch ist somit nach Ansicht des BFH nicht ordnungsgemäß.
Im zweiten Fall hatte der Fahrer aus einzelnen Aufzeichnungen und Übersichten sein Fahrtenbuch nachträglich zusammengestellt. Zwar ergaben sich aus den einzelnen Übersichten die für ein Fahrtenbuch notwendigen Angaben. Dennoch entschied der BFH, daß dem Wortlaut "Fahrten-Buch" zu entnehmen sei, daß die Angaben in gebundener, jedenfalls aber in einer in sich geschlossenen Form festzuhalten seien, die nachträgliche Veränderungen ausschließen oder erkennbar machen würde. Lose Notizzettel reichten nicht aus.
Laut BFH muß ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch also eine zeitnahe, fortlaufende und in sich geordnete Aufzeichnung in so geschlossener Form enthalten, daß ein manipulatives Verändern des Inhalts weitgehend ausgeschlossen ist.



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