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Neue Urteile

Ist der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband und hat er mit seinen Arbeitnehmern vereinbart, dass die jeweiligen Tarifbestimmungen auch in...

Ist der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband und hat er mit seinen Arbeitnehmern vereinbart, dass die jeweiligen Tarifbestimmungen auch in seiner Firma gelten, dann führt ein Austritt aus dem Verband der Arbeitgeber nicht dazu, dass künftig die Tarifbestimmungen für seinen Betrieb nicht mehr gelten. (BAG, 22.10.08, 4 AZR 793/07)

Ein Arbeitgeber darf einen Beschäftigten wegen des bloßen Verdachts eines strafbaren Verhaltens kündigen. Allerdings muss das Unternehmen alle zumutbaren Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts unternehmen. Dazu gehört auch die Befragung aller an dem Vorfall beteiligten Personen. Ansonsten gilt die Verdachtskündigung als unwirksam. (Hessisches LAG, 17.06.08, 4/12 Sa 523/07)

Kommt ein Mitarbeiter wiederholt erheblich zu spät zur Arbeit, kann ihm deswegen gekündigt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass zuvor eine Ermahnung sowie zwei Abmahnungen erfolglos geblieben sind. Der Arbeitnehmer muss ohne berechtigte Entschuldigung zu spät gekommen sein. (LAG Köln, 20.10.08, 5 Sa 746/08)

Will der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aussprechen, muss er vor Ausspruch derselben den Betriebsrat darüber umfassend informieren. Dazu gehört auch, dass er den Zeitpunkt mitteilt, zu dem er von den Gründen für die Kündigung Kenntnis erhalten hat. (LAG Frankfurt, 28.09.08, 20 TaBV 244/07)


Unser Autor Christian Wieneke-Spohler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Im Internet: www.martens-vogler.de

 

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