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Karriere

Bestechlichkeit: Verhaltensregeln für Mitarbeiter

Vorsicht, Geschenke verpflichten!

14 000 Korruptionsfälle jährlich - was Firmen dagegen unternehmen.

Gregor Adam (Name geändert), Einkäufer eines Pharma-Unternehmens, freute sich über die Aufmerksamkeit: Eine Woche nach seinem Geburtstag beschenkte ihn ein Lieferant mit einem 12er-Gebinde Wein, Wert rund 200 Euro. "Aber nach kurzem Nachdenken geriet ich doch in Konflikt", erinnert er sich. "Durfte ich das überhaupt annehmen?" Ihm sei bewusst geworden, dass sich der Lieferant bestimmt weitere Aufträge erhoffte. "Will er mich mit dem Geschenk anfüttern?", habe er sich gefragt. Gregor Adam warf einen Blick in die internen Geschäftsregeln. "Und die haben mir gezeigt: Ich darf das Präsent gar nicht akzeptieren - und habe es dann auch nicht getan."

Wie andere Unternehmen hat auch Adams Firma eine klare Leitlinie: Im Bereich Einkauf ist die Annahme von Geschenken grundsätzlich nicht erlaubt. Solche Compliance-Regeln sollen Mitarbeiter davor bewahren, in rechtliche Grauzonen zu geraten, in Situationen, in denen sie sich jemandem verpflichtet fühlen und als bestechlich gelten. Denn oftmals ist ihnen gar nicht bewusst, dass sie zulasten des Unternehmens handeln. "Der materielle Schaden von wirtschaftskriminellen Handlungen ist meistens verschmerzbar, aber die Reputation und das Image eines Unternehmens stehen auf dem Spiel", stellt Sven Leidel klar, Geschäftsführer der ASI Europe - Corporate Security Support in Hamburg.

Dass Unternehmen nicht gern über Korruption im eigenen Haus berichten, ist verständlich. Aber sie berichten auch nicht gern über ihre Gegenmaßnahmen. Leidel, Experte für Unternehmenssicherheit, erklärt, warum: "Die Betriebe wollen nicht den Eindruck entstehen lassen, sie seien ihren Mitarbeitern gegenüber misstrauisch. Das würde weder Arbeitsmoral noch Arbeitsklima fördern." Doch das Thema zu tabuisieren sei realitätsfremd. Die Zahlen des Bundeskriminalamtes, das für 2005 mehr als 14 000 Korruptionsstraftaten zählte, belegen: Es gibt immer Mitarbeiter, die anfällig für Verstöße sind. Ein gesundes Misstrauen und klare Vorgaben seien notwendig, um ihnen den geraden Weg aufzuzeigen, betont Leidel. Denn häufig seien sich die Mitarbeiter ihres Vergehens gar nicht bewusst. Gegen vorsätzlich strafbares Verhalten allerdings helfen keine Regeln, sondern nur eine engmaschige Kontrolle.

Die Philips GmbH hat vor einigen Jahren "Business-Principles" festgelegt. "Sie sind ein wichtiger Beitrag, um ein Bewusstsein für ethisch einwandfreies Geschäftsgebaren zu schaffen. Mit den Leitlinien sollen Mitarbeiter nicht gegängelt werden. Sie helfen ihnen, sich richtig zu verhalten", erläutert Michael Roep, Compliance Officer bei Philips. Sowohl in Seminaren als auch über E-Learning-Programme lernen die Beschäftigten sogenannte Compliance-relevante Situationen kennen und üben den Umgang mit verschiedenen Szenarien. Die "Business-Principles" umfassen ein breites Spektrum an Verhaltensweisen. Beispielsweise das Verbot Diskriminierung am Arbeitsplatz und den korrekten Umgang mit der Vergabe und Annahme von Geschenken. Doch die Kenntnis der Regeln ist nur eine Seite des Compliance-Managements. "Es ist auch festgelegt, wie mögliche Verstöße verfolgt werden, denn nur so kann ein Unternehmen sicherstellen, dass die Prinzipien eingehalten werden", betont Michael Roep. An ihn als Compliance Officer können sich Vorgesetzte wie auch Mitarbeiter wenden, wenn sie Verstöße in ihrem Umfeld bemerken oder vermuten. Außerdem berät er Mitarbeiter, die selbst in eine problematische Situation geraten sind, und zeigt ihnen auf, welches Verhalten die Geschäftsgrundsätze verlangen.

In der Otto Group definiert die Richtlinie "Internes Kontrollsystem" die Anforderungen, etwa zu den Themen Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr, Risiko- und Krisenmanagement, Umwelt- und Sozialstandards. Die Einhaltung wird durch die Konzern-Revision überwacht. Thomas Voigt, Direktor Wirtschaftspolitik der Otto Group: "Grundsatz ist, dass alle Mitarbeiter sich so verhalten müssen, dass keine persönlichen Abhängigkeiten oder Verpflichtungen gegenüber Lieferanten entstehen." Jeder sei angehalten, korruptes Verhalten umgehend zu melden. "Dem Meldenden entsteht durch seinen Bericht aber kein Nachteil. Auf Wunsch werden Anonymität und Vertraulichkeit gewahrt", betont Voigt.

Der Mitarbeiter ist der wichtigste Hinweisgeber für Betrügereien. Mehr als ein Drittel der Fälle von rechtswidrigem Verhalten wird durch die Tipps von Beschäftigten aufgedeckt, hat eine europaweite Untersuchung der Unternehmensberatung Ernst & Young ergeben. Insbesondere die sogenannten Whistleblowing-Hotlines, bei denen sich Beschäftigte anonym melden und fragwürdiges Verhalten anzeigen können, sind ein wichtiges Instrument. Die bloße Einrichtung einer Hotline reicht allerdings nicht aus. Sven Leidel von ASI Europe: "Compliance-Regeln müssen Teil der Unternehmenskultur werden und von der obersten Ebene vorgelebt werden. Ein Unrechtsbewusstsein können Mitarbeiter nur entwickeln, wenn alle gleichermaßen sensibel mit kritischen Geschäftssituationen umgehen."

 

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