Das müssen angestellte Gründer beachten
Laut KfW-Gründungsmonitor 2006 starten 55 Prozent aller Selbstständigen ihre neue Tätigkeit im Nebenerwerb. Unter den Nebenerwerbsgründern sind allerdings auch viele Arbeitslose oder Menschen, die durch ihre Familie finanziellen Rückhalt haben. Was angestellte Gründer beachten müssen:
Meldung beim Arbeitgeber: Grundsätzlich ist es Bestandteil der Berufsfreiheit, dass man parallel zu seinem Angestelltendasein andere Tätigkeiten ausüben kann, sofern die Leistungsfähigkeit im Hauptberuf darunter nicht leidet und man nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber steht. Das gilt in der Regel auch dann, wenn nebenberufliche Aktivitäten im Arbeitsvertrag genehmigungspflichtig oder ausdrücklich untersagt sind.
Behörden: Im Prinzip gelten die gleichen Spielregeln wie bei einer Vollerwerbs-Gründung, und das Finanzamt, bei gewerblichen Geschäftsideen auch das Gewerbeamt, sind Ansprechpartner. Auch Nebenerwerbsgründer müssen von Anfang an auf eine ordentliche Buchhaltung für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung achten.
Sozialversicherung: Wer schon über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, braucht nichts zu unternehmen. Andere gesetzlich Versicherte müssen ihren Nebenerwerb der Krankenkasse melden.
Vermieter: Die meisten Nebenerwerbsgründer starten von zu Hause aus und nutzen dort Schreibtisch, PC und Telefon. Wer aber ein Firmenschild am Hauseingang oder Briefkasten festmacht, sollte einen Blick in den Mietvertrag werfen, ob es sich nicht um Zweckentfremdung von Wohnraum handelt.




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