Aktuelle Urteile
Steuerrecht
Mitten im Sommer hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein Grundsatzurteil zur steuerlichen Absetzbarkeit von Snowboard-Kursen veröffentlicht. Danach dürfen Lehrer den entsprechenden Aufwand als Werbungskosten absetzen (Az. VI R 61/02). Voraussetzung: Es muss ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit bestehen. Der BFH gab damit der Klage eines Sportlehrers statt. Er organisiert und betreut Klassenfahrten ins Skilager. Das Finanzamt hatte seine Auslagen für einen Snowboard-Kurs mit abschließender Prüfung nicht als Werbungskosten anerkannt. Der BFH argumentierte, der Pädagoge habe den Kurs besucht, um seinen Schülern auch moderne Wintersportarten vermitteln zu können.
Die Ausgaben für eine Studienreise können nicht einfach als Werbungskosten bei der Steuer abgezogen werden. Darauf weist der Landesverband Hessen des Bundes der Steuerzahler in Wiesbaden hin (Az. 3 K 678/02). Er beruft sich dabei auf ein Urteil des Hessischen Finanzgerichts in Kassel. Absetzbar sei die Studienreise nur dann, wenn die Fahrt fast ausschließlich in beruflichem Interesse unternommen wurde. Um die Aufwendungen geltend machen zu können, müssten private Interessen hinsichtlich des Reiseanlasses und -programms sowie der tatsächlichen Durchführung ausgeschlossen sein.
Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben keinen Anspruch, unter Anwendung des Splittingtarifs in der Einkommenssteuer zusammenveranlagt zu werden. Der BFH hat entschieden, dass das Recht auf Wahl der Zusammenveranlagung nur Ehegatten zusteht. Ehegatten im Sinne des Einkommenssteuergesetzes sind aber nur Partner einer Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts (Az. III R 51/05).



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