Angestellt oder selbständig?
Der sogenannte feste Verkäufer steht nach den Paragraphen 611 ff. BGB im Dienstvertrag mit dem Arbeitgeber mit dementsprechenden Treue- und Sorgfaltspflichten. Umgekehrt schuldet ihm der Arbeitgeber - unabhängig vom erreichten Umsatz - Lohn, Sozialleistungen und Personalbetreuung. Zu den Aufgaben angestellter Verkäufer gehören im Einzel- und Großhandel die Fachberatung, das Kassieren und das Einräumen der Ware aus dem Reservelager in das Verkaufslager.
Der Handelsvertreter ist selbständiger Kaufmann. Im Gegensatz zum angestellten Verkäufer kann der Handelsvertreter auch für mehrere Anbieter tätig werden (sogenannte Mehrfirmenvertreter) und ist zu keinen bestimmten Geschäftsbesorgungen verpflichtet. Er bestimmt selbständig Art und Umfang seiner Tätigkeit.




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