Kein neues Gesetz erforderlich
Standpunkt
Deutschland ist im Verzug mit der Umsetzung von vier europäischen Richtlinien zur Antidiskriminierung. Es besteht also Handlungsdruck. Union und SPD arbeiten an einer Regelung - allerdings mit bisher vollkommen unterschiedlichen und unvereinbaren Vorstellungen.
Was sollte eine neue Regelung kennzeichnen?
Nein zu einem neuen Gesetz. Stattdessen Integration der Richtlinien in die vorhandenen Arbeitsgesetze und Regelungen.
Nein zu unnötigen Eingriffen in das Prinzip der Vertragsfreiheit. Ungleichbehandlung im vertraglichen Sinne ist Teil des demokratischen Wirtschaftssystems.
Nein zur Beweislastumkehr. Privatpersonen und gerade kleinere und mittlere Unternehmen müßten zur Vorbeugung absurden bürokratischen Regeln folgen, die sie an dem hindern, was sie zu tun haben, um Eigentum oder Arbeitsplätze zu sichern.
Nein zur Schaffung von Antidiskriminierungsverbänden, die juristische Ansprüche bündeln und übernehmen dürfen.
Ja zur Begrenzung von Entschädigungszahlungen.
Ich plädiere für eine verstärkte gesellschaftliche Auseinandersetzung mit diesem zutiefst moralischen Thema. Es sollte verstärkt in unserem Bildungssystem behandelt werden. Denn eines sollte uns im Rahmen der Gesetzesdiskussion bewußt geworden sein: Wir alle benachteiligen in fast allen Lebensbereichen, oft aus gutem Grund und ohne Opfer, vereinzelt tatsächlich diskriminierend, bisher aber ohne Unrechtsbewußtsein.



Hartmann
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