Dienstag, 29. Mai 2012, 08:37

Abendblatt als Startseite | Aboservice | E-Paper

www.abendblatt.de

  • E-Mail
  • Singles
  • Branchenbuch
  • Jobs Hamburg
  • Immobilien Hamburg
  • Kleinanzeigen
  • Info
  • Rechner
  • Ticket kaufen
  • studiVZ
  • meinVZ
Magazin Hafen Magazin Senioren

Karriere

Leser fragen - Experten antworten

Mein Dachfenster ist zersprungen - wer zahlt?

Experten aus der Wohnungsbranche beantworten im Wochenrhythmus Ihre Fragen.

Mein Dachfenster ist zersprungen, als ich es öffnen wollte. Mein Vermieter sagt, ich müsste die Kosten für eine Reparatur übernehmen. Ich habe als Mieterin aber keine Glasbruchversicherung für die Wohnung. Meine Haftpflicht zahlt daher nicht. Wie ist hier die Rechtslage? B) Und ist es erlaubt, wenn er mir jährlich die Kosten für die Gebäudeversicherung, Grundstückshaftpflichtversicherung und Grundsteuer sowie die Heizungswartung in Rechnung stellt?

Die Übernahme der Kosten ist davon abhängig, ob es sich um einen Bedienungsfehler oder um Verschleiß handelt. In dem von Ihnen geschilderten Fall gehen wir davon aus, dass es sich um Verschleiß handelt, so dass die Kosten vom Vermieter zu tragen sind.

b) Bei den von Ihnen genannten Kostenarten handelt es sich um Betriebskosten, die sofern mietvertraglich vereinbart (Vorauszahlung der Betriebskosten), umgelegt werden können. Welche Betriebskosten unter die umlagefähigen Betriebskosten fallen, sind gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung festgeschrieben.

Experte: Experte ist Ralf Michels (www.as-hausverwaltung.de)

 

Artikel versenden

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus