Bewerbungsgespräch
Kandidat darf bei Fragen nach Diabetes lügen
Diabetiker müssen sich Fragen nach ihrem Leiden im Bewerbungsgespräch nicht unbedingt gefallen lassen. Solche Fragen müssten sich auf die Arbeit beschränken, erläutert der Arbeitsrechtler Michael Puchert vom Deutschen Gewerkschaftsbund in Berlin in der Zeitschrift „Diabetes Ratgeber“ (Ausgabe 2/2010). "Tun sie das nicht, sind sie unzulässig." Dann sei lügen erlaubt, ohne dass Bewerber Konsequenzen fürchten müssen. Das gelte etwa für eine Sekretärin, die sich in einem Büro bewirbt. Sie dürfe ihren Diabetes verschweigen. "Wer sich aber mit einem diabetischen Fußsyndrom auf eine Stelle als Kellnerin bewirbt, muss das angeben."




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