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Vorsicht mit negativen Online-Kommentaren
Wer sich im Internet über seinen Arbeitgeber äußert, darf trotz der Anonymität rechtliche Grenzen nicht überschreiten. "Generell gilt auch fürs Internet, dass ein Arbeitnehmer Betriebsinterna nicht nach außen tragen darf", sagt Gerhard Landmesser, Arbeitsrechtler und Partner in der Hamburger Kanzlei Wiegel Ihde Ekrutt. "Dazu gehören auch Verhaltensweisen des Arbeitgebers und das Betriebsklima", hebt er hervor . Ebenfalls seien rufschädigende Äußerungen wie zum Beispiel "Der Chef setzt die Leute unter Druck" verboten. Einige Bewertungsportale prüfen darum die Einträge ihrer User und deaktivieren sie nötigenfalls. Und ergreifen andere Maßnahmen: Bei kununu etwa gibt es ein Feature, das bei einer negativen Bewertung ausschließlich Verbesserungsvorschläge erlaubt. Man wolle schließlich nicht als Hetzplattform dienen, sondern den Arbeitsalltag verbessern , sagt Martin Poreda, Gründer und Geschäftsführer von kununu. (apa)
Arbeitgeberbewertungsportale - eine Auswahl, die nichts über Relevanz und Qualität aussagen soll:




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