Schuldenkrise
Spanien erwägt Antrag auf EZB-Anleihekauf
Bevor er sich an die EZB wendet, will der Premier die Meinung anderer Euro-Länder hören. Rajoy: Vollständige Rettung nicht notwendig.

Helsinki. Spanien erwägt wegen der Schuldenkrise einen Antrag auf Anleihekäufe bei der Europäischen Zentralbank (EZB). Eine vollständige Rettung des Landes sei aber nicht notwendig, betonte Ministerpräsident Mariano Rajoy in einem am Mittwoch veröffentlichten Interview mit zwei finnischen Tageszeitungen. "Der von der EZB angekündigte Mechanismus ist die einzige Option, die ich abgesehen vom Wachstum in Betracht ziehe", sagte Rajoy der Zeitung "Helsingin Sanomat". "Einen Rettungsantrag für das gesamte Land schließe ich aus", stellte er im Wirtschaftsblatt "Kauppalehti" klar.
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Die EZB hatte vergangene Woche angekündigt, Euro-Krisenländern mit dem unbegrenzten Kauf von Staatsanleihen unter die Arme greifen zu wollen. Dafür sollen allerdings strenge Voraussetzung gelten. Bevor sich Spanien an die EZB wende, wolle er die Meinung der anderen Euro-Länder hören, ergänzte der konservative Regierungschef. "Ich bin bereit, das Defizit zu senken. Aber andere dürfen nicht darüber entscheiden, wie es reduziert werden sollte."
Rajoy, der bereits Milliardenhilfen zur Sanierung des maroden spanischen Bankensystems beantragen musste, hatte sich bislang gegen weitere Hilfsprogramme gesperrt. Das Land befürchtet für den Fall weiterer Hilfen strengere Auflagen, die auch den Haushalt des Landes betreffen. (dpa)
Euro-Krise: Wichtige Begriffe
Von Euro-Bonds, über die Troika bis hin zur Bankenaufsicht: Ein Wegweiser durch den Dschungel der Fachbegriffe
Euro-Bonds:
Dahinter verbergen sich gemeinsame Staatsanleihen aller Euro-Länder. Würden sie zusammen für die Rückzahlung haften, könnten sich von den Anlegern geschmähte Sorgenkinder wie Spanien oder Italien frisches Geld zu günstigeren Konditionen besorgen.
Länder wie Deutschland oder Finnland dagegen, deren Anleihen bei Investoren als sicher gelten, müssten höhere Zinsen in Kauf nehmen. Außerdem würde der Reformdruck auf hoch verschuldete Staaten sinken, ihr Haushaltsrisiko auch vom deutschen Steuerzahler mitgetragen. Das Bundesverfassungsgericht hat die dauerhafte und in der Höhe unbegrenzte Übernahme von Schulden anderer Staaten untersagt.
Schuldentilgungsfonds:
Mit diesem Modell der deutschen Wirtschaftsweisen würden nur nationale Verbindlichkeiten jenseits von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung gemeinschaftlich bedient. Und auch nur für einen begrenzten Zeitraum: Die Länder bekämen eine Frist gesetzt, in der sie ihre Verschuldung oberhalb der Marke abbauen müssen.
Wer das nicht schafft, muss wieder alleine Anleihen ausgeben. Auch für Schulden unterhalb der 60 Prozent müssten die Regierungen selbst gerade stehen. Dennoch hätte der Tilgungsfonds nach Überzeugung vieler Experten die erhoffte Wirkung, dass die Zinsen deutlich sinken und die Länder mehr Zeit und politische Stabilität gewinnen, um die notwendigen Reformen durchzusetzen.
Schuldenschnitt:
Ein Schuldenerlass (im Englischen "haircut") für Länder in akuter finanzieller Not kommt als drastisches Mittel meist erst infrage, wenn ein Staat seine Verbindlichkeiten nicht mehr aus eigener Kraft reduzieren kann – nicht einmal durch mühevoll erzielte Haushaltsüberschüsse. Indem Gläubiger auf Teile ihrer Forderungen verzichten und die Belastung durch fällige Zinsen sinkt, erhält das Land wieder wirtschafts- und finanzpolitischen Handlungsspielraum.
Da die betroffenen Anleihenbesitzer aber nur einen Bruchteil ihres investierten Geldes zurückbekommen, sinkt die Kreditwürdigkeit des Staates: Es droht eine Herabstufung durch die Ratingagenturen, wodurch die Aufnahme neuer Kredite wiederum teurer wird.
Außerdem werden strukturelle Probleme, durch die das Land überhaupt erst in die Krise gerutscht ist, durch einen Schuldenschnitt nicht behoben - es sei denn, die Gläubiger knüpfen ihn im Vorfeld an entsprechende Reformbedingungen, wie etwa in Griechenland geschehen.
Ratingagenturen:
Ratingagenturen bewerten die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Staaten. Sie sollen eine Antwort auf die Frage bieten: "Wie wahrscheinlich ist es, dass ich das von mir investierte Geld auch tatsächlich wieder zurück bekomme?" Das soll Anlegern und Banken die Orientierung erleichtern.
Das Ergebnis ihrer Analyse fassen die privaten Agenturen in Buchstabenkombinationen zusammen: Die Skala reicht von AAA ("sehr kreditwürdig") bis D ("zahlungsunfähig"). Die drei größten Ratingagenturen – Standard & Poor's, Fitch und Moody's – haben den Markt faktisch unter sich aufgeteilt.
Um das Monopol der Platzhirsche zu brechen, soll eine europäische Ratingagentur als Gegengewicht geschaffen werden und unabhängigere Bewertungen ermöglichen. Die Initiative hierzu ging ursprünglich von der Beraterfirma Roland Berger aus. Inzwischen hat sich eine GmbH konstituiert, der Aufbau einer Kapitalgesellschaft nach niederländischem Recht ist in Vorbereitung.
Bankenaufsicht:
Ihren Plan für eine europäische Bankenaufsicht mit übernationaler Kontrolle und Durchgriffsrechten will die EU-Kommission am 12. September vorstellen. Eine zentrale Rolle wird dabei die Europäische Zentralbank bekommen (EZB). Sie soll alle gut 6.000 Banken der 17 Euroländer kontrollieren, also neben den "systemrelevanten" auch kleinere Geldhäuser wie Sparkassen und Volksbanken.
Eine effiziente "Bankenpolizei" ist zugleich Vorbedingung für direkte Bankenhilfen aus dem Euro-Rettungsfonds. Ohne Aufsicht haben auch eine gemeinsame Einlagensicherung und ein Abwicklungsfonds keine Chance – denn diese sähen vor, dass deutsche Banken und Sparer für marode Institute in anderen Ländern mithaften.
EFSF:
"Europäische Finanzstabilisierungsfazilität" lautet die vollständige Bezeichnung für den temporären Euro-Rettungsschirm EFSF. Die zwischenstaatliche Zweckgesellschaft wurde im Juni 2010 ins Leben gerufen, um strauchelnden Ländern der Währungszone zu helfen. Sie gibt Anleihen an den Finanzmärkten aus, die mit Garantien der Mitgliedsstaaten besichert sind.
Das aufgenommene Geld reicht der EFSF dann zu strikten Spar- und Reformbedingungen und günstigen Zinsen an Pleitekandidaten weiter. Der Garantierahmen des Fonds beläuft sich auf 780 Milliarden Euro, wovon wegen der notwendigen Übersicherung aber nur 440 Milliarden als effektive Ausleihsumme zur Verfügung stehen. Der deutsche Garantieanteil beträgt 29,07 Prozent.
ESM:
Der "Europäische Stabilitätsmechanismus" (ESM) soll den EFSF dauerhaft ablösen. Das finanzielle Volumen des Schirms wird nach und nach aufgebaut, die Zielmarke 500 Milliarden Euro erst 2014 erreicht.
Denn der geht erst in Betrieb, wenn er zu mindestens 90 Prozent gefüllt ist. Ohne Deutschlands Anteil von 27,15 Prozent geht also nichts. Das Geld aus dem Schirm wird normalerweise – wie im Falle Griechenlands, Portugals und Irlands – im Rahmen eines strengen Abkommens ausgezahlt.
Erlaubt sind auch Anleihenkäufe auf dem Primärmarkt (Staatsanleihen, die erstmals gehandelt werden) und Sekundärmarkt (Papiere, die bereits im Umlauf sind) sowie Darlehen zur Bankenrekapitalisierung (siehe Spanien) und Vorsorgeprogramme.
Anleihekäufe:
Kaufen die EZB und der Rettungsschirm bedrängten Staaten deren Anleihen ab, gilt das formal nicht als gemeinsame Schuldenbedienung. Es liefe aber auf das gleiche hinaus: Europäische Institutionen springen für die Verbindlichkeiten eines einzelnen Landes in die Bresche. Ist die EZB mit im Spiel, kommt jede demokratische Legitimierung abhanden, weil die Parlamente dabei nichts zu sagen haben.
Würde die Zentralbank dem ESM unbeschränkt Geld borgen, um Anleihen zu kaufen (sogenannte Banklizenz), stiege überdies mittelfristig das Inflationsrisiko. Anders als die Rettungsschirme darf die EZB wegen ihres Statuts nur auf dem Sekundärmarkt tätig werden, also keine Papiere direkt vom Staat, sondern nur von privatwirtschaftlichen Akteuren wie Banken kaufen.
Fiskalpakt:
Der völkerrechtliche Vertrag sieht strengere Regeln zur Haushaltsdisziplin für 25 EU-Staaten vor. Dazu gehören verbindliche Schuldenbremsen, die nur ausgeglichene Budgets oder Überschüsse erlauben. Als "ausgeglichen" gelten Haushalte, deren strukturelles Defizit maximal 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung beträgt.
Nur unter "außergewöhnlichen Umständen" sollen Staaten von diesem Neuverschuldungsziel oder dem dorthin führenden Anpassungspfad abweichen dürfen. Übersteigen die Gesamtschulden 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, muss das Land seine Verbindlichkeiten oberhalb dieser Marke "um durchschnittlich ein Zwanzigstel jährlich" abbauen.
Der Pakt tritt 2013 in Kraft, sofern ihn zuvor mindestens zwölf Staaten ratifiziert haben. Das wäre auch dann noch möglich, wenn ihn das Bundesverfassungsgericht stoppt. Der Vertrag würde in diesem Fall bloß in Deutschland nicht gelten. Nur wer den Fiskalpakt ratifiziert, kann Notfallkredite aus dem ESM beantragen.
Troika:
Die Troika ist eine Gruppe von Finanzinspektoren der EZB, der EU-Kommission und des Internationalen Währungsfonds (IWF). Sie überprüft alle drei Monate, ob Staaten unter dem Rettungsschirm ihre Spar- und Reformauflagen erfüllen.
Die einzelnen Tranchen der Notkredite geben die Eurozone und der IWF nur frei, wenn ihre Fachleute den nationalen Behörden vorher ein ausreichendes Zeugnis ausgestellt und die Schuldentragfähigkeit als gesichert beurteilt haben.
Troika-Missionen sind in Griechenland, Portugal, Irland, Spanien und Zypern unterwegs – den fünf Staaten, die am Euro-Tropf hängen.
Dort erstellen sie mit den Regierungen zusammen die Sparziele und geben auch Ratschläge zu deren Umsetzung. In den gebeutelten Krisenländern sind die Schuldenkontrolleure als "Männer in Schwarz" und "Handlanger des Spardiktats" gefürchtet. (dapd)

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