Regulierer bremst drei Stromkonzerne aus
Netznutzungsgebühr: Anträge auf Preissteigerung nicht in voller Höhe genehmigt
BONN. Die Bundesnetzagentur hat drei weiteren Stromkonzernen geringere Netzentgelte als beantragt genehmigt. Nach dem auch in Hamburg aktiven Versorger Vattenfall müssen nun die Unternehmen RWE, EnBW und die thüringische TEN Abstriche bei den Preisen hinnehmen, die sie von Konkurrenten für die Nutzung ihrer Überlandleitungen verlangen wollten.
Bei den Überlandnetzen (Höchstspannung) der RWE wurden nach Angaben der Regulierungsbehörde gut neun Prozent der beantragten Kosten nicht anerkannt, bei denen der EnBW rund acht Prozent. Bei TEN Thüringer Energienetze wurden die beantragten Preise sogar um 14 Prozent gekürzt. Die Genehmigungen gelten bis Ende 2007. Noch nicht gefallen ist die Entscheidung über die Netzentgelte beim größten deutschen Energiekonzern E.on.
Die Kürzungen beruhen nach Angaben der Bundesnetzagentur auf der Überprüfung der von den Unternehmen eingereichten Kostenkalkulationen. Bei Vattenfall hatte die Agentur - wie berichtet - den Antrag um 18 Prozent gekürzt. Vattenfall war vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Versuch gescheitert, die Kürzung im Eilverfahren vorerst aussetzen zu lassen.
Für die Haushaltskunden macht sich die Kürzung bei den Netzentgelten zunächst nur wenig bemerkbar. Die Netzentgelte machen nach Einschätzung von Experten nur etwa 36 Prozent der Strompreise aus und die Kosten der Höchstspannungsnetze davon wiederum nur zehn Prozent. Außerdem spielen unterschiedliche und nach Angaben der Bundesnetzagentur komplizierte Versorgungsstrukturen eine Rolle, weswegen es in einzelnen Bereichen, vor allem bei Großkunden, auch zu Preissteigerungen kommen könne.
Die betroffenen Unternehmen reagierten mit Kritik auf die Entscheidungen der Regulierungsbehörde. EnBW in Karlsruhe erklärte, die verordnete Kürzung der Entgelte basiere "auf sachlich und betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbaren Annahmen und Auslegungen". Sie bedeute "erhebliche wirtschaftliche Einbußen", mache weitere Einsparungen beim Betrieb und dem Ausbau des Netzes erforderlich und erschwere die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Systemsicherheit. Der Energiekonzern RWE in Dortmund erklärte, die Entscheidung der Behörde bedeutete bei Entgelten in diesem Bereich von derzeit etwa einer Milliarde Euro einen Umsatzrückgang "im hohen zweistelligen Millionenbereich".
Nach den Höchstspannungsnetzen will die Behörde bald auch über die Gebühren für die Nutzung der Verteilnetze bis zum einzelnen Haushaltskunden entscheiden.




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