Beschwerde beim Kartellamt
Nicht nur die Entsorgungskosten drücken, auch anders herum kommt es zu Problemen. Wer mehr pfandpflichtige Verpackungen verkauft, als er zurückerhält, verliert ebenfalls Geld. Schuld ist ein "Systemfehler" der DPG. Der Supermarkt muß seinem Großhändler 29 Cent Pfand bezahlen (25 Cent plus Mehrwertsteuer). Doch vom Endkunden erhält er nur 25 Cent (inklusive Steuer). Wenn dieser sein Leergut also woanders abgibt, bleibt der Händler auf der Differenz von vier Cent sitzen. Das betrifft vor allem die Tankstellen. "Sie erhalten jährlich 75 Millionen Dosen und Einwegflaschen nicht zurück. So bleibt der Tankstellenbetreiber auf seinen vier Cent Verlust sitzen. Vor dem 1. Mai wurden noch überall in der Lieferkette 25 Cent inklusive Steuer berechnet", sagt Jürgen Ziegler, Sprecher des Zentralverbandes des Tankstellengewerbes. Der will nun beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen die Pfandregelung einreichen.




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