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Wirtschaft

Kritik an Erhöhung der Gaspreise

E.ON Hanse: Verbraucherzentralen fordern Transparenz der Kostenrechnung des Gasversorgers. Aufruf zum Preisboykott.

Hamburg. Die Verbraucherzentralen von Hamburg und Schleswig-Holstein rufen auch nach der jüngst angekündigten Gaspreiserhöhung um 2,4 Prozent durch E.ON Hanse die Kunden dazu auf, die Mehrkosten nicht widerstandslos zu bezahlen. "E.ON Hanse argumentiert, daß die Preise wegen gestiegener Bezugskosten angehoben werden müssen. Doch das hat das Unternehmen nicht ausreichend dargelegt. Wir fordern mehr Transparenz und eine ausreichende Darlegung der Preiskalkulation", sagte Thomas Hagen, Sprecher der Verbraucherzentrale in Kiel, dem Abendblatt. Er rät den Kunden, genauso wie auch die Verbraucher-Zentrale in Hamburg, schriftlichen Widerspruch einzulegen - falls sie dies nicht schon bei der vorherigen Erhöhung im Oktober getan haben.

"Im Oktober hatte E.ON Hanse die Preise um zehn Prozent erhöht. Wir haben daraufhin den Verbrauchern empfohlen, wegen der mangelhaften Transparenz höchstens eine zweiprozentige Anhebung zu akzeptieren und deshalb ihre Abschlagszahlung auch um lediglich zwei Prozent zu erhöhen", sagt Hagen. Nach Angaben der Kieler Verbraucherzentrale sind diesem Aufruf bundesweit mehr als 100 000 Kunden der Gasversorger gefolgt, davon mindestens 5000 in Hamburg und Schleswig-Holstein.

Anders als im Oktober wird E.ON Hanse bei der neuen, zum 1. Februar wirksam werdenden Preiserhöhung die Abschlagszahlung nicht erhöhen. Deshalb könnten die Kunden jetzt nicht die Monatsrechnung reduzieren, sondern nur Widerspruch gegen den Tarif einlegen.

E.ON Hanse will den Boykott nicht akzeptieren und die nicht bezahlten Beiträge mit der nächsten Jahresabrechnung einfordern. "Dann lassen wir uns aber nicht auf Ratenzahlungen ein. Denn wir bieten wettbewerbsfähige Preise an und sind in der Lage, dies unseren Kunden auch nachzuweisen", sagte Unternehmenssprecherin Esther Seemann. Daß jene, die die Zahlungen gekürzt haben, letztlich "ungeschoren" und ohne großes Aufheben davonkommen, schließt die Unternehmenssprecherin aus. "Schließlich wäre es ungerecht, wenn wir von unseren Kunden unterschiedliche Gaspreise akzeptieren würden."

Verbraucherschützer Hagen dagegen rät den Kunden, noch nicht einmal auf eine Mahnung des Gasversorgers zu reagieren und erst nach Einleitung eines offiziellen Mahnverfahrens die Nachzahlung unter Vorbehalt zu überweisen. Die Verbraucherzentralen setzen darauf, daß es einen Musterprozeß wegen der Gaspreiserhöhung geben wird. Doch wann und ob der kommen wird, ist noch unklar.

Auch deshalb ist der Mieterverein zu Hamburg vorsichtiger. "Wir raten unseren Mitgliedern wegen des hohen Risikos, die geforderten Erhöhungen auch zu bezahlen, aber unter Vorbehalt. Schließlich wollen auch wir die Versorger zu mehr Transparenz und einer Darlegung ihrer Kalkulation zwingen", sagt Stefan Schmalfeldt, Leiter der Rechtsabteilung des Mietervereins.

Mieter, die nicht selbst mit ihrem Gasversorger abrechnen, können laut Schmalfeldt ihren Vermieter darum bitten, daß er für sie erklärt, daß die Zahlungen unter Vorbehalt erfolgen. Eine Kürzung der Monatszahlungen könne der Mieter aber nicht erzwingen. Schließlich habe der Vermieter den Vertrag mit dem Versorger geschlossen.

 

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