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+++ Eilmeldung +++

Am Mittag hat sich erneut ein heftiges Erdbeben in Norditalien ereignet

Wirtschaft

Neues Zuwanderungsgesetz regelt Arbeitserlaubnis

Die Arbeitserlaubnis von Ausländern wird im Zuwanderungsgesetz geregelt. Für Hochqualifizierte ist eine unbefristete Niederlassungserlaubnis vorgesehen. Auch mit- und nachziehende Familienangehörige dürfen erwerbstätig werden.

Als hochqualifiziert (§19) gelten

  • Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen

  • Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion

  • Spezialisten mit einem Jahresgehalt von mehr als 84 000 Euro.

    Eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten in der Regel auch IT-Fachkräfte und Akademiker, an deren Beschäftigung wegen ihrer Kenntnisse ein öffentliches Interesse besteht.

    Allerdings muß die Arbeitsagentur zunächst prüfen, ob für die zu besetzenden Stellen nicht ein anderer Bürger aus der EU in Frage kommt. Zudem muß sichergestellt sein, daß die ausländischen Fachkräfte einen angemessenen Lohn erhalten.

    Ausländer, die seit fünf Jahren in Deutschland arbeiten und deren Lebensunterhalt gesichert ist, erhalten auch eine unbeschränkte Niederlassungserlaubnis.bk

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