Neues Zuwanderungsgesetz regelt Arbeitserlaubnis
Die Arbeitserlaubnis von Ausländern wird im Zuwanderungsgesetz geregelt. Für Hochqualifizierte ist eine unbefristete Niederlassungserlaubnis vorgesehen. Auch mit- und nachziehende Familienangehörige dürfen erwerbstätig werden.
Als hochqualifiziert (§19) gelten
Eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten in der Regel auch IT-Fachkräfte und Akademiker, an deren Beschäftigung wegen ihrer Kenntnisse ein öffentliches Interesse besteht.
Allerdings muß die Arbeitsagentur zunächst prüfen, ob für die zu besetzenden Stellen nicht ein anderer Bürger aus der EU in Frage kommt. Zudem muß sichergestellt sein, daß die ausländischen Fachkräfte einen angemessenen Lohn erhalten.
Ausländer, die seit fünf Jahren in Deutschland arbeiten und deren Lebensunterhalt gesichert ist, erhalten auch eine unbeschränkte Niederlassungserlaubnis.




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