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Wirtschaft

Tausende ohne Girokonto

Warum Banken Kunden ablehnen - Wo es Hilfe gibt

Frankfurt/Main. Ohne Girokonto ist der Alltag schwer: Überweisungen sind extrem teuer, häufig sträubt sich auch noch der Vermieter, und auch die Jobsuche gestaltet sich ohne Kontoverbindung schwierig. Kein Konto zu haben, ist eine "absolute Stigmatisierung", ist Jutta Gelbrich von der Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt am Main überzeugt. Schätzungen zufolge haben zwischen 200 000 und einer Million Deutsche kein Girokonto. Und das Problem, sagt Gelbrich, "hat sich verschärft".

Dabei sollte im Grunde jeder ein Girokonto haben können: Im Sparkassengesetz ist das Recht auf ein Girokonto zwar bislang nur in den Ländern Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt geregelt. Seit 1995 gibt es jedoch auch eine Art Selbstverpflichtung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA), die vorsieht, grundsätzlich jedem - unabhängig vom Einkommen - die Einrichtung eines Girokontos zu ermöglichen. Überziehungen muß die Bank nicht zulassen, und auch die Gebühren müssen gezahlt werden. Eine Eintragung bei der Schufa reicht als Verweigerungsgrund jedoch nicht aus.

Trotz ZKA-Empfehlung haben jedoch vor allem arbeitslose Sozialhilfeempfänger immer häufiger Probleme mit Kündigungen ihrer Girokonten, weil diese gepfändet wurden, berichtet Gelbrich. "Das kann, wenn es eng wird, ganz schnell passieren." Und ist das Konto erst einmal gepfändet, "sieht es düster aus".

Der sich anschließende Schufa-Eintrag mache es für die Betroffenen - zumindest in den darauffolgenden drei Jahren - schwer, ein neues Konto zu bekommen. Allerdings sei eine Kontopfändung für die Banken auch "mit erheblichem Ärger verbunden". Seien früher vor allem Leute mit "falschem Konsumverhalten" in die Schuldnerberatung gekommen, seien mittlerweile fast die Hälfte der Beratungsuchenden in Frankfurt langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfänger, berichtet die Verbraucherschützerin.

So zählte die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände bei einer stichprobenartigen Erhebung zwischen Oktober 2002 und Juli 2003 insgesamt mehr als 2000 Fälle, bei denen Betroffenen die Eröffnung eines Girokontos verwehrt oder das Konto gekündigt wurde.

Wem die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis verwehrt wird, der kann sich an die zuständige Schiedsstelle bei den Bankenverbänden (bei Privatbanken zum Beispiel der Bundesverband deutscher Banken, www.bdb.de) wenden, damit diese die Entscheidung des Geldinstituts überprüft. Allerdings, so Gelbrich, sei diese Möglichkeit "den meisten nicht bekannt".ap

 

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