Belege sammeln
Praxisgebühren
Düsseldorf. Unter dem Stichwort "Außergewöhnliche Belastungen" können Ausgaben für die Gesundheit bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. So kann eine fünfköpfige Familie laut DiBa-Bank mit einem Jahreseinkommen von 45 000 Euro schon Steuern sparen, wenn die jährlichen Gesundheitskosten über 450 Euro liegen. Anerkannt werden Eigenbeteiligungen bei medizinischen Leistungen, Praxisgebühren, Heilpraktikerhonorare und Ausgaben für vom Arzt oder Heilpraktiker verordnete Medikamente.




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