Nicht abwohnen
Mietkaution
Berlin. Eine Mietkaution darf nicht einfach abgewohnt werden. Mieter dürfen deshalb auch nicht einfach die Mietzahlung einstellen und den Vermieter auffordern, die ausstehenden Mieten mit der Kaution zu verrechnen. Auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 2 W 10/04) weist die Stiftung Warentest hin.




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