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Wirtschaft

Hamburger Handwerk: Behörde bremst Existenzgründer aus

Bürokratie: Gesellen können sich auch ohne Meister selbstständig machen. Doch die Ämter bearbeiten die Anträge nicht.

Hamburg. Hamburgs Verwaltung bremst Existenzgründer im Handwerk aus. Seit Januar ist die neue Handwerksordnung in Kraft, nach der auch Gesellen ohne Meistertitel einen eigenen Betrieb gründen dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass die Handwerker mindestens sechs Jahre als Gesellen gearbeitet haben, vier Jahre davon in leitender Position.

"Den Bezirksämtern fehlen aber offenbar die nötigen Ausführungsbestimmungen, um entsprechende Anträge zu bearbeiten", sagt die Hamburger Rechtsanwältin Hilke Böttcher dem Abendblatt. Sie vertritt allein zehn Mandanten, die bislang vergeblich versucht haben, in der Hansestadt eine so genannte Ausübungsberechtigung bei den Ämtern zu erhalten. "Skandalös" findet das die Anwältin. "Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein oder Niedersachsen haben die Vorschriften längst umgesetzt."

In Hamburg bemüht sich hingegen ein Elektrikergeselle bereits seit dem 5. Februar, im Bezirksamt Altona eine Genehmigung für seinen Betrieb zu bekommen. Kabel will er verlegen und mit Elektrogeräten handeln. Ein Sachbearbeiter im Bezirksamt nahm seinen Antrag zwar entgegen und kassierte auch gleich 250 Euro Bearbeitungsgebühr. Doch passiert ist seitdem nichts.

"Das Problem besteht darin, dass wir formal noch gar nicht berechtigt sind, solche Anträge zu genehmigen", sagt Siegfried Hoffmann vom Bezirksamt Altona. "Nach dem Gesetz ist die Wirtschaftsbehörde dafür zuständig, sie müsste diese Aufgabe an uns delegieren." Dies sei allerdings noch nicht geschehen. Nach der Anfrage des Abendblatts war das Bezirksamt aber zumindest bereit, den Antrag des Elektrikers an die Handwerkskammer weiterzuleiten, die ihn inhaltlich prüfen muss. "Stimmt die Kammer zu, können wir einen vorläufigen Bescheid ausstellen", so Hoffmann. "Wir wollen den Handwerkern keine Steine in den Weg legen und bemühen uns, so kulant wie möglich zu handeln." Die Wirtschaftsbehörde teilte mit, die Zuständigkeiten sollten so schnell wie möglich geklärt werden. Bereits während seiner heutigen Sitzung werde sich der Senat mit dieser Frage befassen.

Nicht nur die Ämter haben ihre Schwierigkeiten mit der neuen Handwerksordnung, mit der Bundesregierung und Opposition eigentlich die Gründung neuer Betriebe erleichtern wollten. "Das Gesetz ist mit heißer Nadel gestrickt und steckt voller Ungereimtheiten", sagt Jochen Blessing, Leiter der Handwerksrolle in der Kammer.

So ist zwar der Meisterzwang in 53 von 94 Gewerken ganz weggefallen. Zu einem neuen Gründerboom kommt es bei Uhrmachern, Goldschmieden oder Gebäudereinigern aber dennoch nicht. Als Hemmschuh erweist sich vor allem die Tatsache, dass die Gründer eine Handwerkerpflichtversicherung abschließen müssen. Auf sie kommt ein Rentenversicherungsbeitrag von mindestens 460 Euro pro Monat zu. "Diese Summe schreckt sehr viele Interessenten ab", sagt Blessing.

 

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