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Wirtschaft

Die deutsche Seeschifffahrt

Von deutschen Unternehmen gemanagte Schiffe können unter deutscher sowie unter ausländischer Flagge unterwegs sein. Bei der deutschen Flagge wird zwischen dem ersten und dem Zweitregister unterschieden.

Im ersten Register fahren alle Schiffe im nationalen Verkehr wie etwa die Fähren zu den Nordseeinseln oder auch Ausflugsschiffe. Auf diesen Schiffen haben alle Beschäftigten deutsche Arbeitsverträge. Ausländer haben dazu eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Zum ersten Register zählen insgesamt 230 Schiffe.

Der gesamte internationale Verkehr unter deutscher Flagge (250 Schiffe) fährt im Zweitregister, das 1989 als Internationales Seeschifffahrtsregister eingeführt wurde.

An Bord muss der Kapitän Deutscher sein, zwei leitende Offiziere und ein Schiffsmechaniker müssen aus Deutschland oder aus einem anderen EU-Staat kommen. Der Rest der Besatzung kann international sein. Diese Seeleute haben in der Regel nur ein befristetes Aufenthaltsrecht, das stets verlängert wird. Mehr als zwei Drittel der Schiffe im Zweitregister sind Containerfrachter. Bei ihnen gelten deutsche Reeder als weltweit führend.

Auf den insgesamt 480 Schiffen in den beiden Registern unter deutscher Flagge sind 10 500 Seeleute beschäftigt. Davon sind 7350 Deutsche und 3150 Beschäftigte aus dem Ausland. Allein mehr als 2000, und damit die große Mehrheit, stammt von den Philippinen.

Als ausgeflaggt gelten die 1900 Schiffe, die von Deutschland aus gemanagt werden, aber unter fremden Flaggen fahren. Am häufigsten verwendet werden Liberia, Antigua, die Marshall-Inseln oder Zypern.rz

 

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