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Wirtschaft

Putzfrau - der saubere Weg

Minijobs: Wie Haushaltshilfen ganz legal beschäftigt werden können - ohne große Mehrkosten

Hamburg. Obwohl es verboten ist, beschäftigen viele Haushalte ihre Putzfrau "schwarz". Den Lohn gibt es bar auf die Hand. Eine Praxis, die massenhaft verbreitet ist. Doch das schlechte Gewissen wächst. Seitdem die Bundesregierung angekündigt hat, das Gesetz zur Schwarzarbeit in diesem Sommer zu verschärfen, wird vielen bewusst, dass Schwarzarbeit nicht ein Kavaliersdelikt ist, sondern künftig als Wirtschaftskriminalität mit mindestens 1500 Euro bestraft werden kann.

Um Schwarzarbeit in Haushalten zu reduzieren, können Privatpersonen seit 2003 über Minijobs ihre Putzfrau selbst beschäftigen - ganz legal und ohne große Mehrkosten. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

Müssen Haushaltshilfen versichert werden? Jede Haushaltshilfe - egal ob schwarz oder legal beschäftigt - muss bei der Landesunfallkasse Hamburg versichert werden. Die Versicherung wird anonym - ohne Namensnennung der Beschäftigten - abgeschlossen. Damit ist die Haushaltshilfe (Putzhilfe, Gärtner, Babysitter) bei Arbeitsunfällen versichert. Der Beitrag richtet sich nach der Häufigkeit der Beschäftigung und beträgt pro Jahr: 15 Euro (bis 21 Tage), 33 Euro (22 bis 126 Tage) oder 66 Euro (mehr als 126 Tage). Die Anmeldung ist telefonisch unter 040/27 153 425 oder im Internet www.luk-hamburg.de möglich.

Welche Vorteile bringen Minijobs den Haushalten? Die Minijob-Regelung ermöglicht es Privatleuten, Haushaltshilfen zu besonders günstigen Bedingungen zu beschäftigen. Voraussetzung: Der Minijobber darf im Monat maximal 400 Euro verdienen. Nur bis zu diesem Betrag bleibt seine Beschäftigung für den Arbeitnehmer abgabenfrei. Wird der Betrag überschritten, sind sofort höhere Abgaben fällig.

Welche Vorteile hat der Minijobber? Haushaltshilfen, die nicht mehr als 400 Euro verdienen, müssen keine Abgaben zahlen. Sie bekommen ihren Lohn brutto für netto ausbezahlt. Trotzdem haben sie Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit. Zudem erwerben sie geminderte Rentenansprüche.

Wo melde ich einen Minijob an? Alle Minijobs werden von der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft verwaltet. Der Arbeitgeber muss seine Hilfe über das "Haushaltsscheck-Verfahren" anmelden. Es ist die Grundlage zur Berechnung der Abgaben. Dazu gibt es ein Formular (plus zwei Belege für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer), das bei der Minijob-Zentrale angefordert und zusammen mit dem Arbeitnehmer ausgefüllt werden muss. Abgefragt werden unter anderem die Personalien sowie das Arbeitsentgelt. Zudem wird eine Einzugsermächtigung verlangt. Das Formular wird an die Minijob-Zentrale (45115 Essen) zurückgesandt. Alle weiteren Formalitäten regelt die Minijob-Zentrale. Die Formulare gibt es über die kostenfreien Servicenummer der Minijob-Zentrale 0800 0200 504 oder im Internet unter www. minijob-zentrale.de. Der Antrag muss erst erneuert werden, wenn die Beschäftigung beendet wird oder sich das Entgelt verändert.

Welche Kosten kommen auf den Arbeitgeber zu? Der Arbeitgeber zahlt auf den Arbeitslohn lediglich 13,3 Prozent Pauschalbeiträge - jeweils fünf Prozent für die Kranken- und Rentenversicherung, 1,3 Prozent Umlage zur Lohnfortzahlung sowie eine einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent. Dies entspricht etwa der Hälfte des Satzes für gewerbliche Minijobs. Beispiele: Wer seiner Putzhilfe im Monat 100 Euro Lohn bezahlt, muss 13,30 Euro Abgaben an die Minijob-Zentrale bezahlen, bei 200 Euro sind es 26,60 Euro, bei 300 Euro 39,90 Euro. Allerdings können Steuerpflichtige ihre Kosten für Haushaltshilfen steuermindernd geltend machen.

Was passiert, wenn die Haushaltshilfe krank wird? Sie bekommt weiter ihren Lohn ausbezahlt. Dieser wird jedoch zu 70 Prozent von der Minijob-Zentrale ersetzt. Bei Schwangerschaft werden sogar 100 Prozent der Kosten für die gesetzliche Ausfallzeit übernommen.

Können Haushaltshilfen von der Steuer abgesetzt werden? Die Minijob-Zentrale erstellt für jeden Arbeitgeber und Minijobber zum Jahresende eine Meldung, die als Bescheinigung für das Finanzamt gilt. Die Arbeitgeber von Minijobbern können zehn Prozent dieser Lohnkosten - maximal 510 Euro im Jahr - steuermindernd geltend machen. Das heißt: Man kann seine zu zahlende tarifliche Steuerschuld (unabhängig vom persönlichen Steuersatz) um diesen Betrag verringern. Dies gilt nur für jene, die auch Steuern zahlen. Beispiel: Die Putzhilfe bekommt im Monat 200 Euro. Darauf zahlt der Arbeitgeber 26,60 Euro Abgaben. Im Jahr summieren sich Lohn plus Abgaben auf 2719,20 Euro. Zehn Prozent davon sind 271,92 Euro, die steuerlich geltend gemacht werden können. Unterm Strich muss der Arbeitgeber also nur 3,94 Euro pro Monat für seinen Minijobber mehr bezahlen, als wenn er die Kraft schwarz honorieren würde. Die Kosten für den Minijobber werden in der Einkommensteuererklärung im Mantelbogen, Seite 2, Zeile 40 (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Inland) eingetragen.

Gibt es Sonderregelungen für Familien und Rentner? Wenn eine Haushaltshilfe auch die Kinderbetreuung übernimmt, kann diese steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings gilt dies erst, wenn die Familie Kosten von mehr als 1548 Euro jährlich nachweisen. Darüber hinaus steht ihnen ein Freibetrag von weiteren 1500 Euro pro Kind zu. Rentner (über 60 Jahre), die eine Hilfskraft für ihren Haushalt beschäftigen, steht ein Freibetrag von 624 Euro zu. Schwerstbehinderte und hilflose Personen erhalten 924 Euro Freibetrag.

Wer kann Minijobs annehmen? Minijobs können sogar von Beschäftigten angenommen werden, die einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen - sofern ihr Arbeitgeber nichts dagegen hat. . Rentner über 65 Jahre können laut Minijob-Zentrale 400 Euro abgabenfrei dazuverdienen. Rentner unter 65 Jahren können abgabenfrei nur 345 Euro behalten. Alles was darüber hinausgeht, wird auf die gesetzliche Rente angerechnet. . Sozialhilfeempfänger können zwar Minijobs annehmen, ein Teil wird aber angerechnet und von der Sozialhilfe abgezogen. Wie viel, berechnet das Sozialamt. . Arbeitslose dürfen nur Jobs annehmen, die weniger als 15 Stunden die Woche dauern, um ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder -hilfe nicht zu verlieren. Wenn sie einen Minijob antreten wollen, müssen sie sich vom Arbeitsamt dafür die Erlaubnis holen. Bis zu 165 Euro sind dann anrechnungsfrei. Der übrige Verdienst wird mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Für alle drei Gruppen gilt zur Sicherheit: Auf alle Fälle Rücksprache mit den zuständigen Behörden und Versicherungsträgern nehmen.

Dürfen Ausländer beschäftigt werden? Ja. Voraussetzung ist, dass sie eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis haben. Ob diese vorliegt, muss der Arbeitgeber erfragen.

Was passiert, wenn die Putzhilfe nur 100 Euro verdient? Eine Putzfrau kann ihren Minijob auch auf mehrere Auftraggeber verteilen. Dies gilt jedoch nur für Personen, die sonst keine Hauptbeschäftigung haben. Jeder Haushalt muss dann ein Haushaltsscheck-Formular mit seinem jeweiligen Monatsentgelt für die Haushaltshilfe ausfüllen und an die Minijob-Zentrale schicken. Wichtig ist: Die Summe der Minijobs darf 400 Euro nicht übersteigen, wenn sie abgabenfrei bleiben soll.

Und wenn die Putzkraft mehr als 400 Euro verdient? Sollte die Haushaltshilfe mehr als 400 Euro verdienen, kann die Minijob-Zentrale im Nachhinein höhere Abgaben von dem Arbeitgeber verlangen. Denn: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet zu prüfen, inwieweit noch andere Beschäftigungsverhältnisse seiner Hilfskraft bestehen. Man sollte sich deshalb von der Putzfrau schriftlich bestätigen lassen, dass sie insgesamt nicht mehr als 400 Euro dazuverdient.

Vorteile bei Haushaltshilfen von Dienstleistungsagenturen? Haushaltshilfen können auch stundenweise oder tageweise bei Dienstleistungsagenturen gemietet werden. Der Arbeitgeber kann dann sogar 20 Prozent des bezahlten Betrages steuerlich geltend machen - bis maximal 600 Euro im Jahr. Als Beleg müssen dem Finanzamt die Rechnungen plus Überweisungsquittungen vorgelegt werden.

Besonderer Vorteil für Hamburger Der Senat fördert derzeit das Modell der Dienstleistungsagenturen, in dem er die Arbeitsstunde mit drei Euro bezuschusst. Die Zuschüsse werden jedoch nur gewährt, wenn die Arbeitskräfte über die Warner Haushaltshilfe GmbH, Hamburg, gebucht werden (Telefon: 298 125 40). Die Kosten pro Stunde abzüglich des Zuschusses betragen 17,40 Euro. Zusammen mit dem Steuervorteil ergibt sich ein Stundensatz von 13,90 Euro.

Lohnt eine Festanstellung? Haushaltshilfen können auch als reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitskräfte angestellt werden. Die Verwaltung ist aufwendiger, da der Haushalt alle Arbeitgeberpflichten erfüllen muss. Auch von diesen Kosten können zwölf Prozent (maximal 2400 Euro) im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Als Expertin für die Verwaltung und Vermittlung von Hauspersonal gilt die Hamburger Agentur System Straub (Tel.: 822 79 840).

Wo gibt es weitere Informationen? Die Minijob-Zentrale beantwortet unter ihrem kostenfreien Servicetelefon (montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr) alle Fragen: 0800 0200 504. Allerdings muss man sich derzeit bei 24 000 Anrufen täglich auf lange Wartezeiten einstellen. Alle Informationen und Formulare gibt es auch auf der Internetseite: www.minijob-zentrale.de.

 

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