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Wirtschaft

Das erste eigene Gehalt

Auszubildende können ihre Vergütung oft etwas aufbessern. Was zum Berufsstart in Sachen Geld zu beachten ist.

Hamburg. Für die meisten Auszubildenden ist es ein tolles Gefühl, demnächst das erste eigene Gehalt auf dem Kontoauszug zu sehen. Doch mit dem Schritt ins Berufsleben beginnt auch die Notwendigkeit, sich mit Finanzthemen auseinander zu setzen - nicht jedermanns Sache, doch oft zahlt sich die Mühe in barer Münze aus. Hier einige Tipps für Berufsstarter: Die faire Vergütung In den meisten Fällen ist die Höhe der Ausbildungsvergütung durch einen Flächen- bzw. Haustarifvertrag oder die Handwerksinnung geregelt (Beispiele siehe Tabelle). Für andere Fälle sagt das Bundesberufsbildungsgesetz in Ý 10, Absatz 1, dass die Vergütung angemessen sein muss. "Das Bundesarbeitsgericht hält hier maximal eine Abweichung von 20 Prozent nach unten von den Regelsätzen für erlaubt", so ein Experte der Handelskammer Hamburg. "Eine höhere Vergütung darf dagegen immer gezahlt werden. Es muss aber eine einheitliche Bezahlung aller Azubis eines Jahrganges in einem Betrieb gewährleistet sein." Vermögenswirksame Leistungen Bis zu 480 Euro im Jahr zahlen viele Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt als vermögenswirksame Leistungen (oft kurz: VL). Einen Anspruch hat man darauf nur, wenn dies im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. In den anderen Fällen hilft manchmal freundliches Nachfragen beim Chef. Die VL werden direkt vom Unternehmen in ein VL-Sparprodukt eingezahlt - sechs Jahre lang. Dann muss das Angesparte ein Jahr ruhen, bevor man Zugriff darauf hat. Zahlt der Arbeitgeber im Monat nur 13 oder 26 Euro, was oft der Fall ist, kann man den Betrag aus eigenen Mitteln auf 40 Euro aufstocken. Als VL-Produkt kann unter anderen ein Fondssparplan oder Bausparvertrag abgeschlossen werden. Darum muss sich der Azubi kümmern, etwa bei seiner Bank. Für diese beiden VL-Produkte (Fonds und Bausparen) kann zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage mit der Steuererklärung beim Finanzamt beantragt werden. Das sind maximal 48 Euro beim Bausparen oder 81,60 Euro beim Fondssparen. Auch Banksparpläne oder Lebensversicherungen sind als VL-Produkte möglich. Verbraucherschützer raten aber davon ab, auch weil es für sie nicht die Arbeitnehmersparzulage gibt. Welche Versicherungen? Zu den wichtigsten Versicherungen zählen Verbraucherschützer generell eine private Haftpflichtversicherung (ab 50 Euro im Jahr). "Diese ist für Azubis jedoch nicht nötig, wenn die Berufsausbildung nahtlos an die Schule anschließt und die Eltern eine haben", sagt Edda Castello von der Verbraucher-Zentrale Hamburg. "In diesem Fall sind sie bis zum Ausbildungsende durch die elterliche Haftpflicht abgedeckt, selbst wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen." Zweitwichtigste Versicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da junge Menschen hier keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz haben. "Ein Abschluss über 1000 Euro Monatsrente im Fall einer Berufsunfähigkeit ist sinnvoll. Für 20-Jährige sollte dieser Schutz nicht mehr als 20 Euro monatlich kosten, wenn die Versicherung bis zum 60. Lebensjahr läuft", so Castello. Sie warnt jedoch vor Versicherungsvertretern, die sich oft systematisch die Adressen von Berufsstartern besorgen würden: "Wer von ihnen angesprochen wird, sollte erstmal grundsätzlich ablehnen", rät sie. Eine Unfall- oder Hausratversicherung sei für Azubis meist überflüssig. Das Gleiche gelte für eine Kapital- oder Risikolebensversicherung. "Wer von seinem Lehrlingsgehalt noch etwas zum Sparen übrig hat, kann einen kleinen Riester-Vertrag abschließen", sagt sie. Mit einem Sockelbeitrag von 45 Euro im Jahr (ab 2005: 90 Euro) kann man sich so einen staatlichen Zuschuss von 38 Euro (ab 2004: 76 Euro) sichern und etwas für die Altersvorsorge tun. Der Zuschuss vom Arbeitsamt Wer eine niedrige Ausbildungsvergütung - etwa als Friseur - erhält, hat Chancen auf einen Zuschuss vom Arbeitsamt, die so genannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Sie kann mehrere Hundert Euro monatlich betragen. "Voraussetzung ist, dass es sich um die erste Ausbildung handelt und man nicht mehr bei den Eltern wohnt", sagt Knut Böhrnsen vom Arbeitsamt Hamburg. Zudem dürfen gewisse Gehaltsgrenzen nicht überschritten werden. "Das Arbeitsamt stellt eine individuelle Bedarfsberechnung an. Als Faustregel gilt: Wer 550 Euro oder mehr verdient, bekommt in der Regel keine Beihilfe", so Böhrnsen. "Im Zweifelsfall einfach einen Antrag stellen beim zuständigen Arbeitsamt." Infos: www.arbeitsamt.de, dann auf gelben Button "lis" (Leistungs-Informations-Service) klicken.

 

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