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Wirtschaft

Das neue Urheberrecht

Das neue Urheberrechtsgesetz (UrhG), das in Kürze in Kraft treten wird, beinhaltet zwei Kernaussagen für den privaten Nutzer von Musik-CDs: Erstens darf ein Kopierschutz auf einer CD nicht mehr umgangen werden, und zweitens ist es künftig verboten, Musikdateien aus offensichtlich illegalen Quellen - also auch den meisten kostenlosen Tauschbörsen im Internet - zu kopieren. "Das Gesetz ist verabschiedet, und wir rechnen damit, dass es noch in diesem Monat in Kraft tritt", sagte eine Sprecherin vom Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft. Die Plattenfirmen sind im Gegenzug von November an verpflichtet, auf einer CD einen vorhandenen Kopierschutz zu kennzeichnen. Das Verbot, einen Kopierschutz zu umgehen, untersagt auch Produktion, Verkauf oder Werbung für solche Software. Programme wie Clone CD dürften vom Markt verschwinden. Auch die Medien dürfen keine detaillierten Anleitungen mehr geben, wie man einen Kopierschutz umgeht. Legal bleibt zwar grundsätzlich die Anfertigung einer privaten Sicherungskopie - etwa für den CD-Player im Auto. Doch solche legalen Kopien für den Privatgebrauch dürfen nur gemacht werden, wenn dabei kein Kopierschutz umgangen wird. Wer geschützte Werke digital kopiert, und das nicht für den Privatgebrauch, dem drohen Geldstrafe oder ein bis drei Jahre Gefängnis.rh

 

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