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Wirtschaft

Zinsen

Rechtzeitig abheben Berlin. Wer in Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von ein bis vier Jahren investiert, sollte laut Bundesverband deutscher Banken Folgendes beachten: In der Regel gelten, dass die Geldanlage zwar an die vereinbarten Fristen gebunden ist, nicht aber der gezahlte Zins. Dennoch müssen die Zinsen bis Ende Februar abgehoben werden, weil sie sonst ebenso lange festliegen wie das eigentliche Guthaben. Wer Zinsen nach dem Termin abhebt, müsse oft eine Zinsminderung in Kauf nehmen, weil die Bank die Auszahlung als vorzeitige Kapitalrückzahlung behandle. Das gelte auch beim Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist, bei dem Kunden allerdings bis zu 2000 Euro pro Monat ohne Abzug abheben können.ap

 

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