Urteil
Dresdner Bank soll Schadenersatz zahlen
Das Landgericht Hamburg hat die Dresdner Bank zum Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Zertifikats verurteilt (Az.: 318/ O 4/08): Ein Rentner erstritt 12.000 Euro für entstandene Kursverluste.
Hamburg. "Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, erscheint es uns als sehr ermutigendes Zeichen für Anleger, gegen ihre Banken wegen Falschberatung vorzugehen", sagt Achim Tiffe vom Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) dem Abendblatt.
Der Kläger hatte sein Geld in Geldmarktfonds angelegt. Ohne konkrete Aufforderung empfahl die Kundenberaterin ein Dresdner Alpha Express Zertifikat II, bei dem ein Totalverlust nicht ausgeschlossen war. Die Verzinsung des Papiers hing davon ab, dass sich ein Index mit Dividendenwerten in der Zukunft besser als der Deutsche Aktienindex (DAX) entwickeln sollte. Schon nach zwei Monaten zeigten sich deutliche Kursverluste und der Anleger wollte verkaufen. Doch erst nach sieben Monaten war das möglich. Zu diesem Zeitpunkt betrugen die Kursverluste bereits rund 12 000 Euro.
Der Kläger fühlte sich falsch beraten. "Dieser Einschätzung ist das Gericht voll gefolgt und hat hohe Anforderungen an den Verkauf eines solchen komplexen Produktes gestellt", sagt Anwalt Ulrich Husack, der das Urteil erstritten hat. Das Landgericht Hamburg stufte das Zertifikat als "reines Spekulationspapier mit Wettcharakter" ein. Der Richter zerpflückte in seiner Urteilsbegründung das Zertifikat wegen Intransparenz und monierte, dass wesentliche Informationen dem Anleger nicht mitgeteilt wurden. Da es für den Erfolg des Papiers auf den relativen Performanceunterschied der beiden Indizes ankomme, hätte der Kläger wissen müssen, das in dem einen Index die Dividenden eingerechnet werden und dem anderen nicht. Bereits "zum Zeitpunkt des Beratungsgesprächs sei ein Kursrückgang des Zertifikats wahrscheinlich gewesen", heißt es im Urteil.
Die Dresdner Bank will das Urteil nicht hinnehmen. "Wir haben Berufung eingelegt", sagt ein Sprecher. "Und wir sind zuversichtlich." Das Urteil lässt sich auf der Internetseite www.iff- direktbanking.de nachlesen.





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