Mini-GmbH mit nur einem Euro Stammkapital
Hamburg. Der Bundestag hat gestern die größte GmbH-Reform seit mehr als 100 Jahren verabschiedet. Mit ihr soll die 1892 ins Leben gerufene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) modernisiert und stärker gegen Missbrauch geschützt werden. Die wichtigsten Eckpunkte der Gesetzesnovelle:
Mini-GmbH: Neben der klassischen GmbH gibt es künftig eine Mini-GmbH. Ihr wichtigstes Merkmal: Sie kann mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden. Damit innerhalb einiger Jahre eine höhere Eigenkapitalausstattung erreicht wird, muss sie ein Viertel ihres jährlichen Gewinns einbehalten. Hat sie 25 000 Euro erreicht, kann sie sich in eine klassische GmbH umwandeln.
Weniger Bürokratie: Die Gründung einer Mini-GmbH soll einfach und kostengünstig sein. So können die Gesellschafter bei Standardgründungen auf ein Musterprotokoll zurückgreifen, das nur notariell beurkundet werden muss. Dafür werden 20 bis 30 Euro fällig. Die vom Notar veranlasste elektronische Registrierung im Handelsregister kostet noch einmal rund 100 Euro.
Insolvenz: Für die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen wird eine rechtssichere Lösung im Insolvenzfall geschaffen. Wer der GmbH ein Darlehen gewährt und es zurückerhalten hat, ist bei einer Pleite künftig erst aus dem Schneider, wenn seitdem ein Jahr vergangenen ist. Ansonsten kann ein Insolvenzverwalter das Geld zurückverlangen. Bisher wurde langwierig darüber gestritten, ab wann die GmbH tatsächlich in der Krise war.














