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Wirtschaft

Gaspreise: Erhöhung rechtens?

Gericht verlangt Beweise von E.on Hanse

Verbraucherschützer sprechen von "Erfolg" und einem einmaligen Vorgehen der Justiz. Urteil allerdings nicht mehr in diesem Jahr.

Hamburg. In das juristische Tauziehen um mehrere Gaspreiserhöhungen von E.on Hanse kommt Bewegung. Das Landgericht Hamburg hat den Quickborner Energieversorger jetzt aufgefordert, Beweise für die Angemessenheit seiner Preiserhöhungen vorzulegen. In einem Hinweisbeschluss verpflichtete das Gericht den Konzern konkret darzulegen, dass der Anstieg der Gaseinkaufskosten tatsächlich den Erhöhungen der Gasverkaufspreise entsprach. Die bisher von E.on Hanse in das Verfahren eingebrachten Testate von Wirtschaftsprüfern sowie geschwärzte Lieferantenrechnungen reichten dem Gericht nicht aus, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg, die die Sammelklage von 54 Hamburgern gegen das Unternehmen koordiniert. E.on Hanse habe nun bis zum 25. April Zeit, die fehlenden Beweismittel und Unterlagen nachzureichen, berichtet der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale, Günter Hörmann, dem Abendblatt.

Das Gerichtsverfahren dauert seit gut zwei Jahren an. Im April 2005 reichten die Hamburger ihre Klage gegen drei Gaspreiserhöhungen von E.on Hanse seit Oktober 2004 ein. Das Verfahren wurde im September 2005 mit einer mündlichen Verhandlung eröffnet. Seither wurden vor allem Schriftsätze ausgetauscht.

Es war damals die erste Verbrauchersammelklage in Deutschland gegen einen Energieversorger. Die Kläger wollten, dass E.on Hanse seine Preiskalkulation offen legt, um die Preisgestaltung nachzuvollziehen und zu prüfen, ob E.on Hanse nicht seine damalige Monopolstellung ausnutzte. Die Offenlegung der Kalkulation wurde unter Verweis auf das Bürgerliche Gesetzbuch (§315 BGH) begründet, das Verbrauchern in Monopolsituationen besonderen Schutz bietet. Danach muss ein Monopolunternehmen nachweisen, dass die erhobenen Preise angemessen sind - juristisch: der "Billigkeit" entsprechen. Auf Druck des Gerichts legte E.on Hanse Ordner mit Unterlagen zur Preiskalkulation vor, machte aber offenbar wichtige Zahlen unkenntlich.

Den jetzigen Hinweisbeschluss bewerten die Verbraucherschützer als "Erfolg" für die Kläger. "Das Gericht steigt mit der Nachforderung von Beweisen voll in die Preisprüfung ein", sagte Hörmann. In anderen, mittlerweile entschiedenen Verfahren in Deutschland sei eine solche Preisprüfung bisher nie vorgenommen worden. "Allerdings", räumt der Verbraucherschützer ein, "wird sich das Gerichtsverfahren dadurch noch lange hinziehen." Ein Gerichtssprecher sagte, dass der Termin der Urteilsverkündung "noch völlig offen ist".

Auch E.on Hanse wertet den Hinweisbeschluss positiv, da das Gericht dem Konzern in wesentlichen Punkten gefolgt sei, so E.on-Hanse-Sprecherin Iris Franco Fratini. "Das Gericht hat unseren Preissockel von 2004 akzeptiert und bestätigt, dass wir ein Recht haben, Preise anzupassen." Jetzt sei E.on Hanse nur verpflichtet, so die Sprecherin, "die Billigkeit der Preiserhöhungen nachzuweisen, nicht aber die gesamte Kalkulation offenzulegen". Dazu müssten Rechnungen für die Bezugskosten vorgelegt werden, aber nicht Verträge mit Vorlieferanten. Zudem habe das Gericht "die Ölpreisbindung von Gas akzeptiert", so Franco Fratini. Der Konzern geht davon aus, "dass wir die Bezugskostensteigerungen nachweisen können".

Der Hamburger Harring Arndt (70), der zu den Klägern zählt, ist von der Richtigkeit des Verfahrens unverändert überzeugt: "Die Klage muss bis zum bitteren Ende durchgezogen werden. Wir wollen ein Zeichen setzen, dass man uns nicht für dumm verkaufen darf", so der Blankeneser Schifffahrtskaufmann im Ruhestand. "Wir wollen Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Preisgestaltung." Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale zahlen E.on-Hanse-Kunden für den Arbeitspreis im Tarif "Klassik Gas Region 1" heute rund 50 Prozent mehr als im September 2004.

 

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