Unzureichendes Signal
Kommentar
Die Bordellbesuche der VW-Betriebsratsspitze hatten doppelt System: Bei Dienstreisen zog man in Rotlichtviertel und über ein Spesenkonto zahlte der Konzern prompt und gerne. So machte man sich die Vertreter der Arbeitnehmer preiswert gewogen. Der Prozess gegen Hans-Jürgen Uhl hat aber noch etwas gezeigt: Das deutsche Strafrecht taugt nur begrenzt bei solch schmierigem Filz. Eine Geldstrafe für ihn, zuvor nur eine Haftstrafe auf Bewährung für Peter Hartz - ein unzureichendes Signal. Ein Kodex der Gewerkschaften für Betriebsräte muss her, so wie ihn die Arbeitnehmerseite gerne für Firmenchefs fordert.




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