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Wirtschaft

Steueränderungen 2007: Pendler und Sparer sind am stärksten betroffen

Angriff auf das Portemonnaie

Wie sich Mehrwertsteuer, gekürzter Sparerfreibetrag und reduzierte Pendlerpauschale auswirken. Entlastungen bei Sozialabgaben.

Hamburg. Harte Zeiten für Steuerzahler: Nachdem es 2006 noch einige Erleichterungen bei der Kinderbetreuung und der Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen gab, kommen 2007 nur Mehrbelastungen auf die Bürger zu. "Allein für die höhere Mehrwert- und Versicherungssteuer müssen die Bürger ab dem Jahr 2007 mehr als 21 Milliarden Euro jährlich zahlen", sagt der Steuerexperte Peter Kauth vom Internetportal www.steuerrat24.de. Der Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent kann kaum einer entgehen.

Vor allem langlebige Konsumgüter verteuern sich: Ein Computer im Wert von 1000 Euro wird um rund 26 Euro teurer. Bei einem BMW 320i sind es etwa 1000 Euro. Ein neu zu bauendes Haus, für das in diesem Jahr inklusive Mehrwertsteuer noch 200 000 Euro bezahlt werden müssen, wird 2007 um rund 5000 Euro teurer. Die Möglichkeit, größere Anschaffungen wie Autos, Möbel oder Immobilien vorzuziehen, sind begrenzt. Denn nur wenn die Ware noch 2006 geliefert oder komplett fertiggestellt wird, gilt noch der Steuersatz von 16 Prozent. "Für ein Haus, das noch gebaut werden muss, ist es viel zu spät", sagt Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbandes Privater Bauherren (VPB). Einen Ausweg bieten lediglich Teilabnahmen wie etwa nach Fertigstellung des Daches, des Rohbaus oder des Kellers. Bis Ende 2006 gilt für jede Teilleistung noch der alte Steuersatz.

Pendlerpauschale trifft hart

Noch härter trifft die Arbeitnehmer die Kürzung der Pendlerpauschale. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück führt das Werkstorprinzip im Steuerrecht ein. "Das bedeutet, dass die Berufssphäre erst am Werkstor beginnt und die Fahrten dorthin sowie die Heimfahrten dem Privatbereich zuzurechnen sind", sagt Kauth. Das hat zur Folge, dass auch die Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten berücksichtigt werden. Lediglich zur Vermeidung von Härten wird ab dem 21. Kilometer noch die Entfernungspauschale von 0,30 Cent pro Entfernungskilometer und Arbeitstag gewährt. Bisher galt das vom ersten Kilometer an. Beim Doppelverdienerhaushalt mit zwei Pendlern können die steuerlichen Mehrbelastungen gut 100 Euro im Monat ausmachen, hat der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) ausgerechnet. "Die Kürzung der Pendlerpauschale ist sozial zutiefst ungerecht. Sie trifft vor allem Arbeitnehmer, die keine weiteren Werbungskosten haben", sagt NVL-Chef Uwe Rauhöft. Denn die abzugsfähigen Fahrtkosten werden komplett auf den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro angerechnet. Wenn es keine anderen Aufwendungen für Arbeitsmittel oder doppelte Haushaltsführung gibt, führt das erst ab rund 34 Entfernungskilometern zu einer zusätzlichen Steuerersparnis.

Die Kürzung der Entfernungspauschale bedeutet für den Einzelnen bis zu 612 Euro Mehrbelastung im Jahr. Besonders hart trifft es Niedrigverdiener. Bei einem Jahresbrutto eines Ledigen in Höhe von 15 000 Euro und 40 Kilometer Entfernung zur Arbeitsstätte beträgt die Mehrbelastung 24 Euro im Monat. "Für viele Arbeitnehmer lohnt sich die Fahrt zur Arbeit dann nicht mehr, sie fahren mit Hartz IV nicht schlechter", sagt Rauhöft. Auch bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird nur noch die Entfernungspauschale berücksichtigt - und zwar ebenfalls erst ab dem 21. Entfernungskilometer. Bisher hatte der Arbeitnehmer eine Wahlmöglichkeit zwischen tatsächlichen Kosten und Pauschale. Lediglich Heimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind von den Kürzungen nicht betroffen. Diese Fahrten sind vom ersten Kilometer absetzbar. Die Kürzung der Entfernungspauschale trifft zusätzlich Eltern mit volljährigen Kindern in der Berufsausbildung oder im Studium. Mit der gekürzten Pauschale kann weniger von den Einkünften der Kinder abgezogen werden. Bleibt so ein Jahresbetrag von mehr als 7680 Euro für die Einkünfte der Kinder, entfällt das Kindergeld komplett.

Musterklagen eingereicht

Schon jetzt ist sicher, dass die Kürzung der Entfernungspauschale die Gerichte beschäftigen wird. "Im Zusammenhang mit den Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung für 2007 haben wir die ersten Musterklagen eingereicht", sagt Rauhöft. "Arbeitnehmer notieren sich die tatsächlichen Kosten und sammeln Belege", rät der Experte. In der Steuererklärung für 2007 sollten dann die Kosten nach der bisherigen Rechnung eingetragen werden. "Da die Finanzämter das korrigieren werden, sollte dann zu dem Steuerbescheid Einspruch eingelegt werden. So werden Ansprüche bei einem positiven Urteil gewahrt", sagt der Experte.

Einbußen müssen die Arbeitnehmer auch hinnehmen, wenn sie teilweise zu Hause arbeiten. Denn das Arbeitszimmer kann nur noch dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt. Für Lehrer und Richter trifft das nicht mehr zu. Bisher konnten sie und andere Arbeitnehmer bis zu 1250 Euro für das Arbeitszimmer steuerlich absetzen.

Für Topverdiener wird von 2007 an der Spitzensteuersatz angehoben. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250 000 Euro für Ledige und 500 000 für Verheiratete steigt der Spitzensteuersatz um drei Prozentpunkte auf 45 Prozent. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag fließen damit von jedem Euro, der über dieser Einkommensgrenze liegt 47,48 Prozent an den Fiskus. Betroffen sind zunächst nur gut verdienende Angestellte, da die sogenannte Reichensteuer nicht für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit gelten. Allerdings müssen Gewerbetreibende und Freiberufler doch die Reichensteuer zahlen, wenn sie noch andere Einkünfte wie Kapitaleinkünfte, Mieteinkünfte haben oder das Gehalt des Ehegatten bei gemeinsamer Veranlagung hinzukommt. In diesem Fall profitieren sie von einem einmaligen Entlastungsbetrag, der nur für 2007 gewährt wird. Topverdiener unter den Angestellten erhalten diesen Entlastungsbetrag nicht.

Drastisch gekürzt wird auch beim Sparerfreibetrag, der um 45 Prozent sinkt. So wird der Sparerfreibetrag ab 1. Januar bei Alleinstehenden von 1370 Euro auf 750 Euro und bei Verheirateten von 2740 Euro auf 1500 Euro reduziert. Der häufig zum Sparerfreibetrag hinzugerechnete Werbungskostenpauschbetrag für Kapitaleinkünfte bleibt mit 51 Euro beziehungsweise 102 Euro unverändert.

Beim Kindergeld gibt es noch eine Schonfrist. Künftig wird es nicht mehr maximal bis zum 27. Lebensjahr, sondern nur noch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Voraussetzung ist, dass sich das Kind noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet. Da wegen einer Übergangsfrist erst Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 betroffen sind, wird die Kürzung im nächsten Jahr noch keine finanziellen Auswirkungen haben.

Lichtblick Sozialabgaben

Langfristig geht es den Eltern aber dennoch ans Portemonnaie. Sie verlieren nicht nur bis zu zwei Jahre Anspruch auf Kindergeld, sondern auch andere Vergünstigungen, denn diese sind an die Zahlung des Kindergeldes geknüpft. Dazu zählen der Ausbildungsfreibetrag, die Kinderzulage zur Riester-Rente, die Kinderzulage zur Eigenheimzulage und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Als einzigen Lichtblick gibt es eine Entlastung bei den Sozialabgaben. Damit bleibt ab 2007 mehr netto. Vor allem die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,2 führt zu spürbaren Entlastungen. Allerdings werden diese teilweise wieder durch die Anhebung der Beitragssätze zur Renten- und Krankenversicherung aufgezehrt (s. Tab.). Durch die höhere Mehrwertsteuer und andere Belastungen bleibt deshalb unterm Strich nicht mehr Geld im Portemonnaie.

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Lesen Sie am nächsten Sonnabend auf der Geldseite: Mit welchen Anlagen man der Senkung des Sparerfreibetrages begegnen kann.

 

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