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Wirtschaft

Wechselkosten

Der Bundesgerichtshof hat den Banken verboten, Geld zu verlangen, wenn Kunden ihre Wertpapiere in ein Depot bei einer anderen Bank übertragen lassen. Eine Bank darf auch keine Gebühr verlangen, wenn der Kunde sein Depot nicht ganz überträgt, sondern nur einzelne Positionen (Az.: XI ZR 200/03 und Az.: XI ZR 49/04). Auch Fondsgesellschaften und Fondsplattformen dürfen für Übertragungen nichts kassieren. Bei Fondsanteilen können allerdings nur ganze Stücke übertragen werden. Bruchteile müssen vorher verkauft werden.

Dennoch können beim Depotwechsel Kosten entstehen. Denn die übertragende Bank darf fremde Spesen berechnen. Da die Banken die Wertpapiere der Kunden meist in einem Sammeldepot bei der zentralen deutschen Verwahrstelle, der Wertpapiersammelbank Clearstream Banking AG, verwahren, entstehen durch die Umschreibung auf ein anderes Bankdepot Kosten, die Clearstream berechnet. Die Kosten sind aber gering und liegen im Cent-Bereich pro Wertpapierkennnummer. Teurer können lediglich ausländische Wertpapiere sein. Der Kunde kann aber hoffen, da viele Banken die Kosten für den Depottransfer eines Neukunden übernehmen.stp

 

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