Finanzspritze für Existenzgründer
Gesetzesänderung: Neue Selbständige erhalten rund 18 900 Euro. Das Modell für Ich-AGs wird zum 1. August neu geregelt. Wer künftig die Förderung erhält, was sich ändert und worauf zu achten ist.
Hamburg. Selbständigkeit ist oft der letzte Weg aus der Arbeitslosigkeit. Rund eine Viertelmillion Arbeitslose machten sich 2005 mit Unterstützung der Arbeitsagentur selbständig. Doch wer jetzt diesen Schritt noch wagen will, muß sich unter Umständen sehr beeilen. Denn die Förderung der Ich-AG läuft Ende des Monats aus.
Viel Zeit bleibt nicht mehr, denn es reicht nicht aus, bis zum 30. Juni einen entsprechenden Antrag zu stellen. "Bis zu diesem Zeitpunkt muß die selbständige Tätigkeit schon aufgenommen sein, um noch von der alten Förderung zu profitieren", sagt Knut Böhrnsen, Sprecher der Arbeitsagentur Hamburg. "Wer also solche Pläne noch hegt, sollte sich schnell mit seinem Arbeitsvermittler in Verbindung setzen."
Förderung erfolgt nur bei aussichtsreichem Konzept
Denn neben dem Willen zur Selbständigkeit, einer überzeugenden Geschäftsidee und viel Ausdauer braucht es ein tragfähiges Konzept einschließlich Businessplan. "Beides muß von einer fachkundigen Stelle, wie einem Berufsverband, der Handelskammer oder einem Steuerberater geprüft und bewertet werden", sagt Böhrnsen. Nur wenn die Experten das Konzept für aussichtsreich halten, gibt es einen Anspruch auf die Förderung. Insgesamt kann dann der Gründer einer Ich-AG innerhalb von drei Jahren mit einem Existenzgründungszuschuß von 14 400 Euro rechnen. Die Förderung beträgt pauschal 600 Euro monatlich im ersten, 360 Euro im zweiten Jahr und 240 Euro im dritten Jahr. Sollte das jährliche Einkommen 25 000 Euro übersteigen, endet die Förderung auch vorzeitig.
Ab August ist neue Regelung für Existenzgründer geplant
"Die Existenzgründungsförderung via Ich-AG war bei weitem nicht das schlechteste Instrument im Portfolio der Arbeitsagenturen", sagt Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW). "Die Förderung diente vor allem der sozialen Absicherung und war eher für Gründer gedacht, die ohne großen Kapitaleinsatz und Qualifikation ein Kleingewerbe betreiben wollten." 240 000 Ich-AG werden gegenwärtig noch gefördert. Doch neue werden nicht mehr hinzukommen. Da die Regelung ohnehin befristet war, läuft sie zum 30. Juni aus. Zwar werden auch danach noch Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit gefördert. Doch nicht alle gewinnen mit der neuen Regelung, die sich gerade im Gesetzgebungsverfahren befindet und am 1. August in Kraft treten soll. Der neue Gründungszuschuß ist ein Kompromiß zwischen Union und SPD. Er ersetzt die Förderung der Ich-AG wie auch das bisherige Überbrückungsgeld. Das Überbrückungsgeld wird nur für sechs Monate gezahlt, beträgt aber 169,5 Prozent des Arbeitslosengeldes.
Unterstützung orientiert sich an Höhe des Arbeitslosengeldes
Künftig orientiert sich die Förderung - im Gegensatz zur Ich-AG - ausschließlich an der Höhe des Arbeitslosengeldes I. Für einen Zeitraum von neun Monaten erhält der Gründer sein bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 Euro. Danach können für weitere sechs Monate 300 Euro pro Monat als Zuschuß gezahlt werden. Allerdings ist diese sechsmonatige Förderung eine Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur. Dagegen gibt es auf die erste Stufe der Förderung einen Rechtsanspruch, wenn ein tragfähiges Konzept vorgelegt wird. "Die neue Regelung ist ihrem Charakter nach zu 90 Prozent Überbrückungsgeld und zu zehn Prozent Ich-AG", sagt Andreas Lutz, Herausgeber des Internet-Ratgebers www.ueberbrueckungsgeld.de und Experte für Existenzgründungen. Finanziell verschlechtern sich Gründungswillige mit niedrigem Arbeitslosengeld. "Wer weniger als 1100 Euro Arbeitslosengeld-I-Anspruch hat, der wird in der Summe weniger Geld erhalten als bei der bisherigen Ich-AG", sagt Lutz. So führt ein Arbeitslosengeld von 700 Euro zu einer um 3600 Euro geringeren Förderung. Würde man unterstellen, daß die Förderung nur in den ersten neun Monaten gezahlt wird, vergrößert sich der Nachteil sogar auf 5400 Euro. Im Vergleich zum Überbrückungsgeld erscheint die neue Regelung durchweg günstiger. Doch auch das täuscht. Der Arbeitslose erhält die Förderung nur noch, wenn er bei Aufnahme der Selbständigkeit noch über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügt. "Das zwingt Gründer früher zur Entscheidung als bisher und spart Geld", sagt Lutz.
Staat will eine Milliarde Euro bei Zuschüssen einsparen
Da das Arbeitslosengeld nicht mehr so lange wie bisher bezogen werden kann, verringern sich die Zahlungen von der Arbeitsagentur insgesamt. Bei einem angenommenen Arbeitslosengeld von 1400 Euro über elf Monate und anschließendem Überbrückungsgeld ergeben sich insgesamt 29 638 Euro. Mit der neuen Regelung sind es nur noch 28 300 Euro, wobei die Zahlung des Arbeitslosengeldes über acht Monate angenommen wurde. Denn durch die neuen Förderbedingungen soll eine Milliarde Euro weniger pro Jahr für Existenzgründungen ausgegeben werden.
Restanspruch auf Arbeitslosengeld entfällt
Schwerwiegender als geringe finanzielle Nachteile ist allerdings der Umstand, daß die Förderung den Restanspruch auf Arbeitslosengeld aufzehrt. "Wer sich bisher nach sechs Monaten selbständig gemacht hat, behielt einen Restanspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld, falls die Gründung scheitert", erläutert Lutz. "Falls sich jemand noch einen solchen Restanspruch bewahren will, sollte jetzt noch nach altem Recht schnell gründen", rät der Experte. Erleichtert wird das durch eine Übergangsfrist für das Überbrückungsgeld. Der Gesetzentwurf sieht vor, daß Arbeitslose, die weniger als 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben, bis zum 1. November einen Antrag auf Überbrückungsgeld stellen können. "Insgesamt sehe ich den Gründungszuschuß positiv, da damit das Versicherungsprinzip gestärkt wurde und es weiterhin einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt, wenn das Konzept tragfähig ist", sagt Lutz. Wer also hohe Beiträge geleistet hat, kann auch mit einer hohen Förderung rechnen, die das bisherige Überbrückungsgeld noch toppt. Holger Schäfer vom IW wie auch die Bundesagentur für Arbeit hätten dagegen gern gesehen, wenn die Förderung eine Ermessensfrage geworden wäre. "Doch das war mit der SPD nicht zu machen", sagt Lutz. Allerdings kann die Arbeitsagentur Gründungswillige auch erst zu Lehrgängen schicken, wenn sie "Zweifel an den Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit" hat. Offen bleibt, nach welchen Kriterien über die weitere Förderung nach neun Monaten entschieden werden soll. "Ich rechne damit, daß erfolgreiche Gründer die Förderung weiter bekommen werden, während bei Problemen die Zahlungen eher gestoppt werden", sagt Schäfer. Die Bundesagentur für Arbeit konnte dazu nichts sagen.
Krankenversicherung müssen Gründer selbst bezahlen
Wie das Überbrückungsgeld wird der Gründungszuschuß auch steuerfrei sein. Für ihren Krankenversicherungsschutz müssen die Existenzgründer selbst sorgen. Allerdings haben sie die Möglichkeit, in der gesetzlichen Krankenversicherung bei nur niedrigem Einkommen von einer geringeren Bezugsgröße von 1225 Euro zu profitieren, die bisher schon für die Ich-AG gilt. "Normalerweise gehen wir davon aus, daß Selbständige mindestens ein Einkommen von 1837,50 Cent haben", sagt Antje Walter von der Techniker Krankenkasse. Danach richtet sich dann je nach Beitragssatz der Kasse der monatliche Krankenkassenbeitrag. Eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung - wie für die Ich-AG - gibt es nicht.




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