Gaspreiserhöhungen unwirksam
Bremen: Gericht stärkt Verbraucher - Versorger SWB legt Berufung ein. Gründe der Tarifanhebungen für Kunden nicht durchschaubar. Verbraucherschützer messen dem Urteil bundesweite Bedeutung zu.
Hamburg. Ein Urteil des Landgerichts Bremen hat die Hamburger, die gegen den Versorger E.on Hanse wegen der jüngsten Gaspreiserhöhungen klagen, indirekt gestärkt. Das Gericht erklärte vier Preiserhöhungen des Bremer Energielieferanten swb seit Oktober 2004 für unwirksam. Die Preisänderungsklauseln in den Verträgen seien für die Kunden nicht durchschaubar und nicht präzise genug, so das Gericht.
Diese Klauseln erlauben den Versorgern automatisch dann die Preise anzuheben, wenn sich die wirtschaftlichen Bedingungen verändert haben. Gängig sind beispielsweise Formulierungen, nach denen der Gaspreis mit sechsmonatiger Verzögerung angehoben werden darf, wenn auch leichtes Heizöl teurer wurde. Während die 58 Kläger das Urteil als Sieg bewerteten, kündigte die swb an, alle Rechtsmittel ausschöpfen zu wollen und als erstes Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen.
Irmgard Czarnecki, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Bremen, mißt dem Urteil sogar bundesweite Bedeutung zu, weil die Mehrheit der Energieversorger vergleichbare Klauseln in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen hätten. Das Urteil mache deutlich, daß Monopolunternehmen nicht einfach Preise diktieren können. Das sei ein verbraucherpolitischer Erfolg. Allerdings räumte die Verbraucherschützerin auch ein, daß es in dem Urteil nur um Formulierungen ging - nicht darum, ob die Preishöhe angemessen sei.
Carsten Thomsen-Bendixen, Sprecher des Hamburger Gaslieferanten E.on Hanse mit Sitz in Quickborn, sieht für sein Unternehmen keine Auswirkungen durch den Richterspruch. "Urteile von einem Landgericht haben keine bundesweite Bedeutung", sagte er dem Abendblatt.
Auch der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Bluhm, der im Auftrag der Verbraucherzentrale Hamburg 54 Gaskunden vertritt, die gegen jüngste Preiserhöhungen von E.on Hanse klagen, sieht in dem Richterspruch keinen Meilenstein. "Neun von zehn Preisgleitklauseln von Versorgern in Deutschland sind unwirksam", sagte er dem Abendblatt. "Aber unser Prozeß in Hamburg geht ein Stück weiter als der in Bremen." In Hamburg sollen nicht nur Preiserhöhungen gekippt, sondern zudem neue Richtlinien gefunden werden, denen künftige Preiserhöhungen genügen müssen.
"Wir brauchen Mechanismen, die auch das Interesse der Verbraucher berücksichtigen", so Bluhm. Deshalb beruft er sich in seinem Prozeß auf den Paragraphen 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Darin geht es darum, ob die Preise angemessen sind. Deshalb verlangte das Hamburger Amtsgericht im September von E.on Hanse, daß das Unternehmen seine Preiskalkulationen offenlegt. E.on Hanse hat daraufhin Unterlagen eingereicht, doch die waren dem Gericht nicht aussagekräftig genug. Deshalb hat der Versorger jetzt noch bis zum 16. Juni Zeit, weitere Dokumente wie Rechnungen oder Lieferverträge vorzulegen.
Die drastischen Erhöhungen der Gaspreise haben dafür gesorgt, daß Tausende Bürger zu "Gasrebellen" wurden und ihre Rechnungen nur noch unter Vorbehalt bezahlen oder sogar kürzen. Allein bei E.on Hanse zahlen 30 000 Kunden nur unter Vorbehalt, 1500 haben ihre monatliche Abschlagszahlung um den Betrag der letzten Erhöhungen verringert.
Zudem gibt es zahlreiche Prozesse. Das Landgericht Oldenburg hatte kürzlich dem Versorger EWE untersagt, die Zahlung von Gaspreiserhöhungen mit einer Liefersperre zu erzwingen. Das Landgericht Mönchengladbach verpflichtete die Niederrheinwerke im April, einen Kunden weiter mit Gas zu beliefern, obwohl dieser seine Gasrechnung eigenmächtig gekürzt hatte.




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