Gaspreise: Kläger wollen Originalverträge
Prozeß: Urteil wohl frühestens 2007. Streit um die jüngsten Tariferhöhungen geht in nächste Runde. Anwalt ist mit den Begründungen des Versorgers E.on Hanse nicht zufrieden.
Hamburg. Die Klage von 54 Verbrauchern gegen die Gaspreiserhöhungen von E.on Hanse geht in die nächste Runde. "Die von E.on Hanse Ende November 2005 vorgelegte Preiskalkulation ist in Form und Inhalt unzureichend", erläuterte der Anwalt der Verbraucher, Joachim Bluhm, in einer 74 Seiten starken Stellungnahme, die er fristgemäß zum 6. März beim Landgericht Hamburg vorgelegt hat.
Die Verbraucher hatten im vergangenen Jahr eine Sammelklage, die von der Hamburger Verbraucherzentrale koordiniert wird, gegen den Quickborner Energieversorger eingereicht. Das Landgericht Hamburg forderte daraufhin E.on Hanse auf, die Angemessenheit - juristisch: Billigkeit - seiner Preiserhöhungen nach Paragraph 315 BGB nachzuweisen. Der Versorger, der in Hamburg und Schleswig-Holstein eine Monopolstellung einnimmt, hatte seit Oktober 2004 viermal die Preise seines Tarifs "KlassikGas" erhöht. Das Unternehmen verteuerte den Arbeitspreis in dem Zeitraum um 46,43 Prozent und den Grundpreis um 15,83 Prozent. Als erster Energieversorger präsentierte E.on Hanse daraufhin öffentlich einige Zahlen aus seiner Kalkulation.
Der Verbraucheranwalt kritisiert jedoch an dem Zahlenwerk, daß E.on Hanse nur Wirtschaftsprüferberichte eingereicht habe, anstatt Originaldaten vorzulegen. So fehlten beispielsweise die Rechnungen und Verträge mit den Ferngasgesellschaften, die zur Prüfung der Kosten des Gasbezugs erforderlich seien.
Zudem habe E.on Hanse nur die Preiserhöhung begründet, nicht aber das Zustandekommen des Gesamtpreises, bemängelte Bluhm. Doch gerade die Kalkulation des Gesamtpreises sei entscheidend, da nicht nur höhere Gasbezugspreise, sondern auch Einsparungen für die Preisbildung entscheidend seien. So habe E.on Hanse zum Beispiel von 2003 auf 2004 seine Lohnkosten um 12,7 Prozent gesenkt. Diese Rationalisierungen müßten sich in der Preiskalkulation zu Gunsten des Kunden niederschlagen, so Bluhm zum Abendblatt.
Zudem ergebe sich aus firmeninternen Papieren der Verdacht, daß der Konzern Kosten zu Lasten der Haushaltskunden verschoben habe. So liefere Wingas E.on Hanse vergleichsweise billiges Gas. Dieses leite E.on Hanse aber nur an Industriekunden, während Haushaltskunden teures Gas bekämen. "Dies ist eine unzulässige Quersubvention", so Bluhm.
E.on Hanse äußerte sich gestern nicht zu der Stellungnahme, "da sie dem Konzern vom Gericht noch nicht zugeschickt wurde", so Unternehmenssprecherin Iris Franco. Für seine Erwiderung hat der Versorger mindestens sechs Wochen Zeit. Der Anwalt der Verbraucher geht davon aus, daß mit einem Gerichtsurteil zu dem Fall in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen sei. Für die Verbraucher sei dies aber kein Nachteil: "Solange die Billigkeit der Preise nicht in einem rechtskräftigen Urteil nachgewiesen ist, sind die Preise nicht fällig. Es darf deshalb auch niemandem das Gas abgestellt werden."



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