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Wirtschaft

Springer will bei Radio Hamburg aussteigen

BERLIN. Die Axel Springer AG hat sich nach Informationen des Abendblatts gegenüber dem Kartellamt bereit erklärt, sämtliche Unternehmungen, bei denen gesellschaftliche Verflechtungen mit Bertelsmann bestehen, abzugeben. Dazu gehören unter anderem eine Beteiligung an Radio Hamburg, der Radiosender Antenne Bayern, diverse Pressevertriebsunternehmen vor allem in Ostdeutschland und das Tiefdruckunternehmen Prinovis.

Mit diesen Zugeständnissen will der Konzern die Erlaubnis erhalten, die ProSiebenSat1 Media AG zu übernehmen. Zudem ist die Axel Springer AG nach Abendblatt-Informationen bereit, wie von der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) jüngst gefordert, einem Beirat für einen Fernsehsender der ProSiebenSat1-Gruppe zuzustimmen.

Das Kartellamt hat derweil das Fristende für die Prüfung der milliardenschweren Übernahme vom 27. Dezember 2005 auf den 20. Januar 2006 verlegt. Diesen Antrag hatte Axel Springer zuvor gestellt, damit der Konzern mehr Zeit hat, um die Bedenken der Wettbewerbshüter auszuräumen.

Kartellamtspräsident Ulf Böge sagte, die Fristverlängerung diene der Prüfung, ob sich der Sachverhalt entscheidungsrechtlich verändere. Im November hatte die Behörde die Übernahme zunächst mit der Begründung abgelehnt, daß auf dem Fernsehwerbemarkt, dem Lesermarkt für sogenannte Straßenverkaufszeitungen sowie dem bundesweiten Anzeigenmarkt für Zeitungen die Fusion "nach der derzeitigen Erkenntnis zu einer nach dem Kartellrecht nicht genehmigungsfähigen Marktmacht führen" würde.

Nach den damaligen Feststellungen des Bundeskartellamtes verfügen ProSiebenSat.1 und die zu Bertelsmann gehörende RTL-Sendergruppe auf dem Fernsehwerbemarkt mit einem seit Jahren konstanten Marktanteil von etwa 80 Prozent über eine gemeinsame marktbeherrschende Position - ein sogenanntes "wettbewerbsloses Duopol".

Der Medienkonzern Bertelsmann reagierte nach einem Pressebericht harsch auf die ablehnende Haltung des Bundeskartellamts zur geplanten Übernahme. Der Eigentümer der RTL-Gruppe werfe der Bonner Behörde Marktunkenntnis sowie Verstöße gegen die Nachweis- und Ermittlungspflicht vor, schreibt der "Tagesspiegel" unter Berufung auf ein Schreiben von Bertelsmann-Anwälten. Von Bertelsmann war dazu gestern keine Stellungnahme mehr zu erhalten.HA

 

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