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Wirtschaft

Hamburger Anwalt stellt Kalkulation der Gaspreise in Frage

HAMBURG. Joachim Bluhm, Rechtsanwalt der 54 Gaskunden, die vor dem Hamburger Landgericht klagen, hat die jüngsten Begründungen des E.on-Hanse-Chefs zu den Preiserhöhungen scharf kritisiert. Konzernchef Hans-Jakob Tiessen hatte im "Spiegel" behauptet, daß die Gasbezugspreise von E.on Hanse 2004 um 40 Prozent gestiegen seien und damit stärker als die Verkaufspreise. "Diese Behauptung ist grober Unfug und mehr als unglaubwürdig", so Bluhm.

In dieser Größenordnung seien nur die von den Gaskunden geforderten Verkaufspreise zwischen Oktober 2002 und August 2005 gestiegen. Im gleichen Zeitraum hätten sich die amtlich festgestellten Grenzübergangspreise für Gas aber nur um 24,15 Prozent erhöht. "E.on unterliegt nach dem Energiewirtschaftsgesetz der Verpflichtung, für eine möglichst preisgünstige Versorgung im Interesse der Allgemeinheit Sorge zu tragen. Wenn E.on dennoch teurer einkauft als nötig, verstößt der Konzern gegen seine gesetzliche Verpflichtung", so Bluhm. Es sei nicht hinnehmbar, "daß die durch einen Gesetzesverstoß und andere Managementfehler entstehende finanzielle Belastung an die Kunden durchgereicht wird."

E.on Hanse habe in Hamburg eine Monopolstellung, zudem noch in einem lebenswichtigen Bereich der Daseinsvorsorge, sagt Bluhm: "Der Kunde hängt an der Gasleitung. Wenn diese dichtgemacht wird, wird es bei ihm kalt." Der Verbraucher habe keine Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln.

Doch selbst wenn E.on Hanse tatsächlich 40 Prozent mehr für das eingekaufte Gas bezahlen mußte, "so hätte der Anstieg des Verkaufspreises maximal acht bis zwölf Prozent betragen dürfen und nicht 25 Prozent", rechnet Bluhm vor. Der Einkaufspreis von Gas mache nämlich nur 20 bis 30 Prozent des Gasverkaufspreises aus. Hinzu komme, daß E.on Hanse seine Vertriebs- und Verwaltungskosten als Folge der Fusion von HeinGas, Schleswag und Hanse Gas gerade 2004 deutlich reduzieren konnte; diesen Vorteil hätte E.on in angemessenem Umfang an die Kunden weitergeben müssen.

Besonders empört Bluhm die Behauptung von Tiessen, daß der höhere Einkaufspreis das Ergebnis belaste, aber dies bewußt in Kauf genommen werde, um die Kunden nicht noch stärker zur Kasse bitten zu müssen. "E.on Hanse hatte 2003 einen fusionsbedingten Anfangsverlust von 44,75 Millionen Euro erzielt, aus dem schon 2004 ein Jahresüberschuß von stolzen 122,81 Millionen Euro geworden ist. Dies entspricht einer Ergebnisverbesserung um nicht weniger als 374 Prozent. Hier gönnerhaft von einer Subventionierung der Haushaltskunden zu reden, berührt die Grenzen des Erträglichen."

Auch die "Ölpreisbindung" könne, so Bluhm, die Steigerungen des Gaspreises nicht rechtfertigen. "Die Verträge zwischen Verbrauchern und E.on sehen eine solche Ölpreisbindung nicht vor. Wir glauben auch nicht, daß die Gaseinkaufsverträge sie vorsehen." Und wenn dies doch der Fall sein sollte, müsse E.on dies eben ändern, notfalls durch Kündigung der bestehenden Lieferverträge und Abschluß neuer Lieferverträge mit kürzeren Laufzeiten und ohne Ölpreisbindung. Dies fordere ja auch das Bundeskartellamt.HA

 

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