Die Zustände in der Fleischwirtschaft könnten nach den Befürchtungen der Gewerkschaften in den kommenden Jahren noch auf zahlreiche andere Branchen übergreifen. Hintergrund ist die so genannte EU-Dienstleistungsrichtlinie, die den Zugang von ausländischen Unternehmen zum deutschen Markt - und umgekehrt - weiter erleichtern soll. Einer ihrer Kernpunkte ist das Herkunftslandsprinzip. Es besagt, daß Unternehmen aus der EU in anderen Mitgliedsländern Dienstleistungen auf der Basis der Regelungen in ihrem Heimatland anbieten dürfen. "In der Konsequenz bedeutet dies, daß eine polnische Putzfirma ihre Arbeitskräfte hier unter polnischem Recht beschäftigen könnte", sagt Wolf-Rüdiger Felsch, Referent für Grundsatzfragen bei der Gewerkschaft Ver.di in Hamburg. Dies hieße nicht nur, daß die polnischen Arbeitsschutzbestimmungen in Deutschland gelten würden, sondern auch, daß die Firma mit in Polen zugelassenen, in Deutschland aber möglicherweise verbotenen Putzmitteln arbeiten dürfte. "So bekommen wir eine Konkurrenz von 25 Rechtssystemen der EU-Länder, bei der dasjenige mit den niedrigsten Kosten für die Wirtschaft gewinnt", so Felsch.
Billiglohn im Schlachthof
Schlachthöfe mit Schlupflöchern
Die EU-Kommission sieht in der Richtlinie, die 2010 in Kraft treten soll, hingegen ein Mittel zur Öffnung der Servicemärkte und zu mehr Wachstum. 600 000 neue Stellen würden durch die Zunahme grenzüberschreitender Dienstleistungen geschaffen, davon 100 000 in Deutschland. Für deutsche Betriebe, die in EU-Nachbarländern anbieten wollten, entfiele ein Großteil der bürokratischen Hürden.











