Gelbe Seiten: Niederlage für die Telekom
Hamburg. Der Farbenkampf ist entschieden: GoYellow darf sein Branchenverzeichnis im Internet gelb färben. Damit hat das Landgericht Frankfurt die Klage der Telekom-Tochter DeTeMedien, welche die Gelben Seiten herausgibt, abgewiesen und die entsprechende einstweilige Verfügung aufgehoben. Ihren ursprünglichen Namen "googelb" darf GoYellow allerdings nach wie vor nicht benutzen. "Die Ähnlichkeit zur Internetdomain Google ist einfach zu groß", erklärt Gerichtspressesprecher Thomas Kehren.
Trotz der Einschränkung freut sich GoYellow-Chef Klaus Harisch: "Wir meinen, das entspricht dem Recht." Außerdem hätten die Münchner bereits vergebens versucht, sich mit DeTeMedien zu einigen. Nun bereitet sich GoYellow auf den Start des Online-Branchenverzeichnisses am 15. Oktober vor. Die Seiten sollen in Blau und Gelb ins Internet. Von DeTeMedien gab es keine Stellungnahme zu dem Fall.














