15.09.12Handelsbehörde ITC
Patentstreit mit Apple: Erneuter Rückschlag für Samsung
Für Samsung läuft es derzeit nicht gut im Patentkrieg mit Apple. Jetzt sah auch die US-Handelsbehörde keine Verletzung von Patenten.
Von Youkyung Lee
Foto: REUTERS
Neue Runde im Patentkrieg: In Südkroea reicht Apple eine Beschwerde gegen Samsung ein
Washington. Samsung hat in seinem erbitterten Patentstreit mit Apple erneut einen Rückschlag in den USA erlitten. Die amerikanische Handelsbehörde ITC wies in einer vorläufigen Entscheidung eine Samsung-Klage gegen Apple ab. Bei allen vier von Samsung genannten Patenten sei keine Verletzung festgestellt worden, erklärte der zuständige ITC-Richter am Freitag. Seine Entscheidung wird allerdings noch von der gesamten sechsköpfigen Kommission überprüft.
+++ Urteil: Samsung verstößt nicht gegen Apple-Patent +++
Bei der Klage gegen Apples iPhones und iPad-Tablets ging es unter anderem um Technologien für den schnellen UMTS-Datenfunk sowie die Bedienung der Geräte. Die ITC (International Trade Commission) kann bei Patentverstößen die Einfuhr von Geräten in die USA verbieten. Da praktisch alle elektronischen Geräte inzwischen in Asien gefertigt werden, wäre das extrem schmerzhaft für jeden Hersteller. Apple hat im Gegenzug ebenfalls eine ITC-Patentklage gegen Samsung laufen.
Erst vor wenigen Wochen hatte Apple dem südkoreanischen Konkurrenten eine schwere Prozess-Niederlage in den USA zugefügt. Ein kalifornisches Geschworenen-Gericht stellte die Verletzung mehrerer Apple-Patente durch Samsung fest und sprach dem iPhone-Hersteller 1,05 Milliarden Dollar (rund 800 Mio Euro) Schadenersatz zu. Samsung versucht, diese Entscheidung zu kippen, bevor sie von der zuständigen Richterin bestätigt wird. Der Patentkrieg der beiden Unternehmen läuft bereits seit Frühjahr 2011. Inzwischen gibt es rund 50 Klagen in fast einem Dutzend Länder. Ein zentraler Schauplatz ist Deutschland. Bis zu der Entscheidung der Geschworenen in Kalifornien konnten sich die Seiten aber eher Nadelstiche zufügen.
Der Konflikt könnte sich noch ausweiten: Samsung hatte zuletzt gedroht, Apple in Europa und den USA mit seinen Patenten für den superschnellen LTE-Datenfunk zu verklagen. Das am Mittwoch vorgestellte neue iPhone 5 unterstützt die LTE-Technik. # dpa
Mit Material von dpa
Patentprozesse weltweit: Wo Apple und Samsung noch streiten
Der von Apple klar gewonnene Prozess in Kalifornien war der bisherige Höhepunkt in dem seit mehr als einem Jahr andauernden Patentkrieg der beiden Unternehmen.
Samsung will auch nach der verheerenden Niederlage weiterkämpfen und verweist auch auf diverse Verfahren in anderen Ländern. Sie waren in vieler Hinsicht ein Testfeld für den großen Prozess im wichtigen US-Markt und brachten bisher nur kleinere Erfolge für beide Seiten:
Die Gerichte in Düsseldorf, Mannheim und München waren bisher Schauplatz der meisten Auseinandersetzungen. Die einzelnen Patentvorwürfe sind in Deutschland nicht in einer Klage gebündelt, sondern auf verschiedene Gerichte verteilt, was das Gesamtbild deutlich unübersichtlicher macht.
Für große Aufmerksamkeit sorgte ein Verfahren in Düsseldorf, in dem es Apple 2011 gelang, den Verkauf des Tablets Galaxy Tab 10.1 zu stoppen, aber nicht des leicht umgebauten Nachfolgemodells 10.1N.
In anderen Klagen ging es zum Teil um die selben Patente wie in den USA, aber auch etwa um Gebrauchsmuster für das Entsperren von Smartphones.
Hier gelang es Samsung, ein Gericht zu überzeugen, dass Apples Tablet-Designmuster für das iPad wegen früherer Vorbilder nicht für einen Verkaufsstopp des Galaxy Tab 10.1 tauge. Zugleich wurde Samsung Schadenersatz für die Verletzung eines Mobilfunk-Patents durch Apple zugesprochen.
Ein Gericht in Samsungs Heimatland sprach wenige Stunden vor der Entscheidung der US-Geschworenen ein ausgeglichenes Urteil. Beide Unternehmen wurden zu Mini-Geldstrafen verurteilt, Apple wegen der Verletzung von zwei Patenten, Samsung wegen eines. Eine Kopie des Apple-Designs sah das Gericht nicht.
Hier schärften die Seiten ihre Argumente im Streit um das Galaxy Tab. Es gab ein ziemliches Hin und Her mit einem Verkaufsverbot, das in einem Berufungsverfahren aufgehoben wurde. Der Prozess dürfte aber nicht vor kommendem Jahr starten.
Ein Londoner Gericht entschied im Juli, dass Samsung mit seinen Galaxy-Tablets nicht gegen Apples Designmuster verstieß und verpflichtete den iPad-Anbieter dazu, das ausdrücklich auf seiner Website anzuzeigen. Eine der Begründungen des Richters für die Entscheidung fiel allerdings wenig schmeichelhaft für Samsung aus: Die Geräte der Südkoreaner seien "nicht so cool".
In Frankreich und Italien scheiterte Samsung mit dem Versuch, den Verkaufsstart der iPhone 4S zu stoppen.
In JAPAN klagte Apple gegen die Samsung-Smartphones Galaxy S und Galaxy S2. (dpa)
Die Patente im kalifornischen Prozess von Apple und Samsung
Apple und Samsung werfen sich in vielen Ländern gegenseitig Ideenklau und Patentverletzungen vor. Dabei werden die verschiedenen Patente und angegriffenen Geräte in unterschiedlichen Kombinationen gemischt.
Der Geschworenen-Prozess in Kalifornien, den Apple jetzt auf ganzer Linie gewann, war der bisher größte. Ein Überblick über die betroffenen sieben Apple-Patente:
US-Patente D618677 und D593087:
Es sind Design-Schutzrechte, bei denen es um die Vorderseite des iPhone mit seiner großen Glasoberfläche, Bildschirmrahmen und Lautsprecherschlitz geht. Das erste Patent wurde den Geschworenen zufolge von zwölf Samsung-Telefonen verletzt, das zweite von drei der acht geprüften Handys.
Dieses Designpatent schützt die vom iPhone bekannte kästchenartige Anordnung der App-Symbole mit einem abgetrennten Bereich am unteren Rand des Bildschirms. Die Geschworenen befanden, dass alle 13 untersuchten Samsung-Telefone das Patent verletzten.
Mit der europäischen Version dieses Designmusters aus dem Jahr 2004 hatte Apple in Deutschland im vergangenen Jahr das Samsung-Tablet Galaxy Tab 10.1 aus dem Verkehr gezogen. Es zeigt eine Tablet-Vorderseite mit Glasoberfläche und einem schmalen Rahmen um den Bildschirm sowie eine Seitenansicht.
Die US-Geschworenen entschieden jetzt, dass das 10.1 das Designpatent nicht verletzt. Samsung hat das Aussehen seiner iPad-Konkurrenten aber nach dem deutschen Urteil bereits überarbeitet.
Es geht um eine Funktion, bei der ein Bildschirm-Inhalt wieder in die ursprüngliche Position zurückspringt, wenn er mit dem Finger zu weit gezogen wurde – zum Beispiel, wenn das Ende einer Webseite oder einer Bildergalerie erreicht ist. Nach Ansicht der Geschworenen verletzten alle 21 untersuchten Samsung-Geräte dieses Patent. Samsung verzichtet inzwischen auf die Funktion in seinen Geräten.
Dank der Technik erkennt ein Smartphone, ob ein Nutzer mit einem Finger Bildschirminhalte über die Scroll-Funktion schieben will oder mit zwei oder mehr Fingern hineinzoomen möchte. Die Geschworenen befanden, dass 21 von 24 untersuchten Samsung-Geräten das Patent verletzten.
Mit dem doppelten Antippen auf einen Teil des Bildschirms wird der Inhalt vergrößert angezeigt (Zoom). Zwei Drittel der geprüften 24 Geräten verletzen es laut den Geschworenen.
Samsung warf Apple im Gegenzug die Verletzung von zwei Patenten aus dem Grundstock des schnellen UMTS-Datenfunks (US-Patente 7675941 und 7447516).
Außerdem ging es um die Übermittlung von E-Mails von einem Telefon mit eingebauter Kamera (US-Patent 7577460), die Darstellung von Bildern (US-Patent 7456893) und die Anzeige einer laufenden Musikwiedergabe (US-Patent 7698711).
Die Geschworenen schmetterten aber Samsungs sämtliche Vorwürfe gegen das iPhone 3G, das iPhone 3GS, das iPhone 4, das iPad 2 mit UMTS sowie den iPod touch der vierten Generation ab. (dpa)
(dapd)