06.09.12

Kartellamt in Südkorea

Neue Runde im Patentkrieg: Beschwerde gegen Samsung

Apple wirft Samsung in Südkorea vor, Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb zu brechen. Das Kartellamt geht der Beschwerde nun nach.

Foto: REUTERS
Samsung
Neue Runde im Patentkrieg: In Südkroea reicht Apple eine Beschwerde gegen Samsung ein

Seoul. Apple greift seinen Rivalen Samsung erneut in Südkorea an: Das Kartellamt in Seoul geht einer Beschwerde des US-Konzerns gegen Samsung nach und hat Ermittlungen eingeleitet. Apple werfe Samsung vor, Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb zu brechen, sagte ein Vertreter der Behörde am Donnerstag. Nach mehreren juristischen Erfolgen im Patent-Streit mit Samsung in den USA hatte ein südkoreanisches Gericht Ende August eine Klage von Apple abgewiesen und entschieden, dass Samsung nicht das Produktdesign des iPhones von Apple kopiert habe.

+++ Urteil: Samsung verstößt nicht gegen Apple-Patent +++

Die Kartellwächter wollen den Angaben zufolge prüfen, ob Samsung seine führende Marktposition zum Schaden von Konkurrent Apple nutze. Experten zufolge hatte Samsung Apple im vergangenen Jahr bei der weltweiten Lieferung von Smartphones überholt. Sollte sich Apples Verdacht bestätigen, wäre dies ein weiterer Rückschlag im weltweiten Schlagabtausch um Technologie-Patente zwischen den beiden Smartphone-Herstellern.

Apple wirft den Koreanern vor, das iPhone kopiert zu haben. Am 24. August hatte ein US-Gericht Samsung deswegen zu einer Zahlung von 1,05 Milliarden Dollar (835 Millionen Euro) verurteilt. Die Kalifornier beantragten, dass mehrere Samsung-Produkte vom US-Markt genommen werden, darunter das neue Smartphone Galaxy S III.

Beide Konzerne mussten Produkte in Südkorea vom Markt nehmen

Mit einer ähnlichen Klage in Südkorea hatte Apple indes weniger Erfolg. Ein Gericht wies die Anschuldigungen zurück, Samsung habe das Design des iPhones kopiert. Große, rechteckige Displays in Gehäusen mit abgerundeten Ecken habe es schon vor dem iPhone und dem iPad gegeben, erklärte das Gericht.

Das Bezirksgericht wies Apple überdies an, seine Mobiltelefone des Typs iPhone 3GS und iPhone 4 sowie die Tablets iPad 1 und iPad 2 in Südkorea aus den Regalen zu nehmen. Diese Produkte verletzten zwei Patente von Samsung, hieß es zur Begründung. Umgekehrt wurde auch der südkoreanische Hersteller schuldig gesprochen, von Apple kopiert zu haben. Das Gericht verbot deswegen den Verkauf des Smartphones Galaxy S2 und anderer Produkte in Südkorea.

Gerichte in Europa, darunter in Deutschland, den Niederlanden und Frankreich, hatten zuvor Vorwürfe Samsungs abgewiesen, Apple habe Patente der Kommunikationstechnologie verletzt. Sie führten an, die Patente gehörten inzwischen zum Standard in der Mobilfunkindustrie.

(dapd)

Patentprozesse weltweit: Wo Apple und Samsung noch streiten
Patentprozesse weltweit: Wo Apple und Samsung noch streiten
Der von Apple klar gewonnene Prozess in Kalifornien war der bisherige Höhepunkt in dem seit mehr als einem Jahr andauernden Patentkrieg der beiden Unternehmen.
Samsung will auch nach der verheerenden Niederlage weiterkämpfen und verweist auch auf diverse Verfahren in anderen Ländern. Sie waren in vieler Hinsicht ein Testfeld für den großen Prozess im wichtigen US-Markt und brachten bisher nur kleinere Erfolge für beide Seiten:
Deutschland:
Die Gerichte in Düsseldorf, Mannheim und München waren bisher Schauplatz der meisten Auseinandersetzungen. Die einzelnen Patentvorwürfe sind in Deutschland nicht in einer Klage gebündelt, sondern auf verschiedene Gerichte verteilt, was das Gesamtbild deutlich unübersichtlicher macht.
Für große Aufmerksamkeit sorgte ein Verfahren in Düsseldorf, in dem es Apple 2011 gelang, den Verkauf des Tablets Galaxy Tab 10.1 zu stoppen, aber nicht des leicht umgebauten Nachfolgemodells 10.1N.
In anderen Klagen ging es zum Teil um die selben Patente wie in den USA, aber auch etwa um Gebrauchsmuster für das Entsperren von Smartphones.
Niederlande:
Hier gelang es Samsung, ein Gericht zu überzeugen, dass Apples Tablet-Designmuster für das iPad wegen früherer Vorbilder nicht für einen Verkaufsstopp des Galaxy Tab 10.1 tauge. Zugleich wurde Samsung Schadenersatz für die Verletzung eines Mobilfunk-Patents durch Apple zugesprochen.
Südkorea:
Ein Gericht in Samsungs Heimatland sprach wenige Stunden vor der Entscheidung der US-Geschworenen ein ausgeglichenes Urteil. Beide Unternehmen wurden zu Mini-Geldstrafen verurteilt, Apple wegen der Verletzung von zwei Patenten, Samsung wegen eines. Eine Kopie des Apple-Designs sah das Gericht nicht.
Australien:
Hier schärften die Seiten ihre Argumente im Streit um das Galaxy Tab. Es gab ein ziemliches Hin und Her mit einem Verkaufsverbot, das in einem Berufungsverfahren aufgehoben wurde. Der Prozess dürfte aber nicht vor kommendem Jahr starten.
Großbritannien:
Ein Londoner Gericht entschied im Juli, dass Samsung mit seinen Galaxy-Tablets nicht gegen Apples Designmuster verstieß und verpflichtete den iPad-Anbieter dazu, das ausdrücklich auf seiner Website anzuzeigen. Eine der Begründungen des Richters für die Entscheidung fiel allerdings wenig schmeichelhaft für Samsung aus: Die Geräte der Südkoreaner seien "nicht so cool".
Frankreich und Italien:
In Frankreich und Italien scheiterte Samsung mit dem Versuch, den Verkaufsstart der iPhone 4S zu stoppen.
Japan:
In JAPAN klagte Apple gegen die Samsung-Smartphones Galaxy S und Galaxy S2. (dpa)
Die Patente im kalifornischen Prozess von Apple und Samsung
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Apple und Samsung werfen sich in vielen Ländern gegenseitig Ideenklau und Patentverletzungen vor. Dabei werden die verschiedenen Patente und angegriffenen Geräte in unterschiedlichen Kombinationen gemischt.
Der Geschworenen-Prozess in Kalifornien, den Apple jetzt auf ganzer Linie gewann, war der bisher größte. Ein Überblick über die betroffenen sieben Apple-Patente:
US-Patente D618677 und D593087:
Es sind Design-Schutzrechte, bei denen es um die Vorderseite des iPhone mit seiner großen Glasoberfläche, Bildschirmrahmen und Lautsprecherschlitz geht. Das erste Patent wurde den Geschworenen zufolge von zwölf Samsung-Telefonen verletzt, das zweite von drei der acht geprüften Handys.
US-Patent D604305:
Dieses Designpatent schützt die vom iPhone bekannte kästchenartige Anordnung der App-Symbole mit einem abgetrennten Bereich am unteren Rand des Bildschirms. Die Geschworenen befanden, dass alle 13 untersuchten Samsung-Telefone das Patent verletzten.
US-Patent D504889:
Mit der europäischen Version dieses Designmusters aus dem Jahr 2004 hatte Apple in Deutschland im vergangenen Jahr das Samsung-Tablet Galaxy Tab 10.1 aus dem Verkehr gezogen. Es zeigt eine Tablet-Vorderseite mit Glasoberfläche und einem schmalen Rahmen um den Bildschirm sowie eine Seitenansicht.
Die US-Geschworenen entschieden jetzt, dass das 10.1 das Designpatent nicht verletzt. Samsung hat das Aussehen seiner iPad-Konkurrenten aber nach dem deutschen Urteil bereits überarbeitet.
US-Patent 7469381:
Es geht um eine Funktion, bei der ein Bildschirm-Inhalt wieder in die ursprüngliche Position zurückspringt, wenn er mit dem Finger zu weit gezogen wurde – zum Beispiel, wenn das Ende einer Webseite oder einer Bildergalerie erreicht ist. Nach Ansicht der Geschworenen verletzten alle 21 untersuchten Samsung-Geräte dieses Patent. Samsung verzichtet inzwischen auf die Funktion in seinen Geräten.
US-Patent 7844915:
Dank der Technik erkennt ein Smartphone, ob ein Nutzer mit einem Finger Bildschirminhalte über die Scroll-Funktion schieben will oder mit zwei oder mehr Fingern hineinzoomen möchte. Die Geschworenen befanden, dass 21 von 24 untersuchten Samsung-Geräten das Patent verletzten.
US-Patent 7864163:
Mit dem doppelten Antippen auf einen Teil des Bildschirms wird der Inhalt vergrößert angezeigt (Zoom). Zwei Drittel der geprüften 24 Geräten verletzen es laut den Geschworenen.
Samsung warf Apple im Gegenzug die Verletzung von zwei Patenten aus dem Grundstock des schnellen UMTS-Datenfunks (US-Patente 7675941 und 7447516).
Außerdem ging es um die Übermittlung von E-Mails von einem Telefon mit eingebauter Kamera (US-Patent 7577460), die Darstellung von Bildern (US-Patent 7456893) und die Anzeige einer laufenden Musikwiedergabe (US-Patent 7698711).
Die Geschworenen schmetterten aber Samsungs sämtliche Vorwürfe gegen das iPhone 3G, das iPhone 3GS, das iPhone 4, das iPad 2 mit UMTS sowie den iPod touch der vierten Generation ab. (dpa)
(dapd)
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