06.09.12Europäische Zentralbank
EZB-Rat belässt Leitzins auf Rekordtief von 0,75 Prozent
Am Leitzins ändern die Notenbanker nichts. Fokus liegt auf dem umstrittenen Programm zum Kauf von Staatsanleihen – EZB-Chef wird Details nennen.
Von abendblatt.de
Foto: dapd
Das Hauptaugenmerk der Währungshüter liegt derzeit auf ein neues Programm zum Kauf von Staatsanleihen von Euro-Krisenstaaten
Frankfurt/Main.
Der Leitzins in der Eurozone bleibt unverändert – damit belassen die
Währungshüter
den Hauptrefinanzierungssatz auf dem Rekordtief von 0,75 Prozent. Das beschloss der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) am Donnerstag in Frankfurt, wie die Notenbank mitteilte.
Obwohl Zentralbankgeld für Banken damit bereits so günstig ist wie nie seit Einführung des Euro 1999, hatten viele Volkswirte mit einer weiteren Absenkung gerechnet. Denn die Konjunktur in vielen Euroländern schwächelt. Am Finanzmarkt legte der Euro zunächst kräftig auf 1,2644 Dollar zu, während der Dax an der Frankfurter Börse etwas fester tendierte.
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Hauptaugenmerk legen die Währungshüter derzeit jedoch auf ein neues Programm zum Kauf von Staatsanleihen von Euro-Krisenstaaten. Die Notenbank könnte unbegrenzt Bonds von Ländern wie Spanien oder Italien kaufen und damit den verunsicherten Märkten die Sorge vor einem Zerfall der Eurozone nehmen.
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EZB-Präsident Mario Draghi
wird die Gründe für den Beschluss am Nachmittag erläutern. Dabei wird er auch Details des umstrittenen Staatsanleihenkaufprogramms zur Unterstützung überschuldeter Euro-Länder bekanntgeben, das er im August angekündigt hatte.
Bundesbank-Chef Jens Weidmann kritisierte das Programm
bereits vor der entscheidenden Ratssitzung scharf. Weidmann ist im EZB-Rat jedoch weitgehend isoliert mit dieser Ansicht.
Rückendeckung bekam er allerdings kurz vor dem Treffen der Notenbanker von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Der CDU-Politiker sagte im ZDF-Heute-Journal: "Ich bin ganz sicher, der EZB-Rat weiß, das Mandat der EZB ist auf die vorrangige Sicherung der Preisstabilität konzentriert. Staatsfinanzierung ist nicht Aufgabe der Zentralbank. Wenn wir einmal anfangen würden, Staatsverschuldung mit der Notenbankpresse zu finanzieren, kämen wir auf eine schiefe Ebene." Die einzige Lösung der Schuldenkrise sei, dass die Mitgliedstaaten ihre Verschuldung zurückführten.
Die EZB sieht sich zu solchen Sondermaßnahmen gezwungen, weil ihre klassische Geldpolitik die Wirtschaft teilweise nicht mehr erreicht. EZB-Direktor Jörg Asmussen sagte am Dienstag: "Der Leitzins, der eigentlich "leiten" soll, tut dies nur noch eingeschränkt."
Neue Anleihenkäufe kommen für die Notenbank – so viel ist bereits klar – aber nur infrage, wenn die betreffenden Staaten zuvor einen Hilfsantrag beim Euro-Rettungsfonds EFSF/ESM gestellt haben. Damit wären die Hilfen an politische Auflagen geknüpft.
Kritiker lehnen weitere Anleihenkäufe als Rechtsbruch ab: Die EZB darf nach den EU-Verträgen Staaten nicht mit Hilfe der Notenpresse finanzieren. Darum kaufte sie bislang Anleihen nur am Sekundärmarkt, also etwa von Banken.
EZB-Präsident Mario Draghi sieht auch neue Käufe vom Auftrag der Notenbank gedeckt. Die EZB werde "im Rahmen ihres Mandats alles Notwendige tun, um den Euro zu erhalten", hatte der Italiener betont.
Mit Material von dpa/Reuters
EZB: Die Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt ist die Notenbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro.
Sie soll vor allem Preisstabilität im gemeinsamen Währungsgebiet der 17 Eurostaaten wahren.
Zudem soll sie auch die Wirtschaftspolitik unterstützen, soweit das Ziel der Preisstabilität nicht beeinträchtigt wird.
Um die Inflation im Zaum zu halten, legt die EZB Leitzinsen fest.
Über die Zinsen entscheidet der Zentralbankrat.
Ihm gehören neben den sechs Direktoriumsmitgliedern der EZB auch die Präsidenten der 17 nationalen Zentralbanken an.
EZB-Präsident ist seit November 2011 der Italiener Mario Draghi. (dpa)
Was die EZB darf und was nicht
Eigentlich ist der Auftrag der Europäischen Zentralbank (EZB) klar umrissen: Die Notenbank soll vor allem die Inflation im Zaum halten und gut 330 Millionen Bürgern in inzwischen 17 Eurostaaten eine stabile Gemeinschaftswährung sichern.
Das tut sie, indem sie Zinsen je nach Bedarf senkt oder erhöht. Doch in der Schuldenkrise in Europa sahen sich die Währungshüter zuletzt immer wieder zu Sondermaßnahmen gezwungen. Ob Aufkaufprogramm für Staatsanleihen kriselnder Euroländer oder Beteiligung am Schuldenschnitt für Athen durch die Hintertür: Die EZB sieht sich dabei innerhalb des ihr zugebilligten rechtlichen Rahmens.
Die "Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank" hält fest: Das "vorrangige Ziel" des Eurosystems, also der EZB und der nationalen Zentralbanken der Eurostaaten, sei "die Preisstabilität zu gewährleisten". Zudem sollen die Zentralbanken "die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union" unterstützen, "soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist".
Der EZB-Rat kann demnach "mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen über die Anwendung anderer Instrumente der Geldpolitik entscheiden", die er bei Beachtung dieser Vorgaben "für zweckmäßig hält". Diesem obersten Entscheidungsgremium der Notenbank gehören die 17 Vertreter der nationalen Euro-Notenbanken an sowie das EZB-Direktorium, das aus dem EZB-Präsidenten, dem EZB-Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern besteht.
Staatsfinanzierungsausschluss:
Staatsfinanzierung mit Hilfe der Notenpresse erlauben die EU-Verträge nicht. Die "Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union" legt in Artikel 123 fest:
"Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (...) für (.......) Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder (........) öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken."
Betont wird überdies die Unabhängigkeit der Zentralbank (Artikel 130): "Bei der Wahrnehmung der ihnen (...) übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank (.....) Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.
Die Organe (....) der Union sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen." (dpa)
Heißer Herbst für Euro-Retter: Die Termine
Den Euro-Rettern stehen hektische Wochen bevor: Droht Griechenland der Austritt aus der Gemeinschaftswährung? Kippt Karlsruhe den Rettungsschirm ESM? Der Fahrplan der kommenden Wochen im Überblick:
5. September: Entscheidende Kontrollen der Sparauflagen durch die Troika-Experten von EU, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF) beginnen.
6. September: Die Europäische Zentralbank (EZB) kommt zu ihrer monatlichen Ratssitzung zusammen. Dort wird der angekündigte Plan erwartet, wie die Notenbank bei künftigen Staatsanleihenkäufen von Euro-Krisenländern vorgehen will.
11. September: Die EU-Kommission stellt ihren Vorschlag für eine europäische Bankenaufsicht vor. Eine umfassendere Kontrolle der Banken gilt ein Schlüssel zur Lösung der Eurokrise.
12. September: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet über Klagen gegen den neuen Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt. Obwohl das Hauptverfahren noch nicht begonnen hat, rechnen Experten mit einem richtungsweisenden Urteil. Dass das oberste Gericht den ESM kippt, gilt aber als unwahrscheinlich.
14./15. September: Informelles Treffen der EU-Finanzminister auf Zypern. Möglicherweise wird auch schon vorher eine Sondersitzung der Euro-Kassenhüter einberufen.
Ende September/Anfang Oktober: Die Troika der internationalen Kreditgeber Griechenlands will ihren neuesten Bericht über die Fortschritte bei den Reformen veröffentlichen. Von der Analyse hängen weitere Finanzspritzen für Athen ab.
8. Oktober: Treffen der Euro-Finanzminister.
18./19. Oktober: EU-Gipfel in Brüssel. Dort könnten die Euro-Retter entscheiden, ob Athen weitere Kredite und möglicherweise mehr Zeit für sein Sparprogramm erhält oder ob der Geldhahn zugedreht wird. Im letzteren Fall droht Griechenland ein Staatsbankrott. Spekuliert wird darüber, dass das dann einen Euro-Austritt des Landes nach sich ziehen könnte. (dpa)