05.09.12Europäische Zentralbank
Am Donnerstag entscheidet EZB über Anleihekäufe
Notenbanker werden wohl die Strategie von Draghi umsetzen. Doch es gibt Widerstand gegen unbegrenzte Käufe, besonders aus Deutschland.
Von abendblatt.de
Foto: dpa
Die Baustelle der neuen Zentrale der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt/Main: Am Donnerstag will das EZB-Direktorium über den Plan von EZB-Chef Mario Draghi beraten, die Zinsen für Krisenländer wie Spanien und Italien durch den Aufkauf von Staatsanleihen zu senken
Frankfurt/Main. An der mit Spannung erwartetender Sitzung der Europäischen Zentralbank (EZB) wird auch Eurogruppenchef Jean-Claude Juncker teilnehmen. Das gab sein Büro am Mittwoch bekannt. Der EZB-Rat trifft am Donnerstag (6. September) die wohl am weitesten reichende Entscheidung ihrer Geschichte.
Sie wird am Sitz in Frankfurt am Main mit großer Wahrscheinlichkeit den Kauf von Anleihen angeschlagener Eurostaaten wie Spanien und Italien ankündigen. Damit sollen die Zinsen der Krisenländer sinken, das Vertrauen in die Währungsunion soll steigen.
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Es geht vor allem um die genauen Bedingungen, zu denen die Notenbank Staatspapiere erwerben darf. Zuletzt sickerte durch, dass sich die Käufe auf Anleihen mit bis zu drei Jahren Laufzeit beschränken dürften. Voraussetzung für ein Eingreifen soll EZB-Präsident Mario Draghi zufolge ein Antrag des betreffenden Staates auf Hilfe des Euro-Rettungsfonds sein. Damit gehen Auflagen einher, denen sich die Länder nur ungern unterwerfen.
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Draghi hatte im vergangenen Monat die entsprechenden Käufe angekündigt, aber auch eingeräumt, dass sich Bundesbankpräsident Jens Weidmann dagegen gesperrt hatte. Kritikpunkt ist, dass die EZB mit dem Aufkauf von Staatsanleihen indirekt ihre Mitgliedsländer finanziert, was ursprünglich nicht vorgesehen war. Die Gegner der Käufe sehen die Unabhängigkeit der Notenbank bedroht, bangen um die Geldwertstabilität und fürchten Inflation. Draghi rechtfertig seine Pläne aber damit, dass es zum Erhalt des Euro außergewöhnlicher Maßnahmen bedürfe.
Die Industrieländergruppe OECD hingegen drängt die EZB zu einem Hilfseinsatz zugunsten Spaniens und anderer klammer Staaten. Der Chef der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Angel Gurria, verlangte einen Tag vor der Ratssitzung die Unterstützung für Länder, die ins Visier der Märkte geraten sind. Ein Rettungsprogramm, das die EZB zur Bedingung für Anleihenkäufe macht, sei durchaus "eine Option" für Spanien, sagte Gurria am Mittwoch im spanischen Rundfunk. Laut Italiens Ministerpräsident Mario Monti bietet das Mandat der EZB durchaus Spielraum für Interventionen zur Senkung der Renditeaufschläge klammer Staaten.
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Juncker werde auf der Sitzung eine Analyse der Eurogruppe über die wirtschaftliche und finanzielle Lage in der Währungsunion vorlegen, hieß es in der Erklärung. Jüngste Daten zeigen, dass der Währungsraum konjunkturell in immer schwierigeres Fahrwasser gerät. Eine Umfrage des Instituts Markit unter 5000 Unternehmen signalisiert, dass Industriebetriebe und Dienstleister ihre Talfahrt im August erneut beschleunigt haben.Seine außergewöhnliche Teilnahme macht die Bedeutung der EZB-Sitzung deutlich.
Fast schon nachrangig sind angesichts der großen Richtungsentscheidung die Leitzinsen, denen bei den monatlichen Treffen des Notenbankrats für gewöhnlich das Hauptaugenmerk gilt. Die meisten Beobachter rechnen damit, dass der Hauptrefinanzierungssatz, zu dem sich Banken bei der EZB leihen, bei seinem Rekordtief von 0,75 Prozent bleibt. Es gibt aber auch Stimmen, die eine Senkung auf 0,5 Prozent vorhersagen.
Mit Material von dpa/Reuters
Heißer Herbst für Euro-Retter: Die Termine
Den Euro-Rettern stehen hektische Wochen bevor: Droht Griechenland der Austritt aus der Gemeinschaftswährung? Kippt Karlsruhe den Rettungsschirm ESM? Der Fahrplan der kommenden Wochen im Überblick:
5. September: Entscheidende Kontrollen der Sparauflagen durch die Troika-Experten von EU, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF) beginnen.
6. September: Die Europäische Zentralbank (EZB) kommt zu ihrer monatlichen Ratssitzung zusammen. Dort wird der angekündigte Plan erwartet, wie die Notenbank bei künftigen Staatsanleihenkäufen von Euro-Krisenländern vorgehen will.
11. September: Die EU-Kommission stellt ihren Vorschlag für eine europäische Bankenaufsicht vor. Eine umfassendere Kontrolle der Banken gilt ein Schlüssel zur Lösung der Eurokrise.
12. September: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet über Klagen gegen den neuen Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt. Obwohl das Hauptverfahren noch nicht begonnen hat, rechnen Experten mit einem richtungsweisenden Urteil. Dass das oberste Gericht den ESM kippt, gilt aber als unwahrscheinlich.
14./15. September: Informelles Treffen der EU-Finanzminister auf Zypern. Möglicherweise wird auch schon vorher eine Sondersitzung der Euro-Kassenhüter einberufen.
Ende September/Anfang Oktober: Die Troika der internationalen Kreditgeber Griechenlands will ihren neuesten Bericht über die Fortschritte bei den Reformen veröffentlichen. Von der Analyse hängen weitere Finanzspritzen für Athen ab.
8. Oktober: Treffen der Euro-Finanzminister.
18./19. Oktober: EU-Gipfel in Brüssel. Dort könnten die Euro-Retter entscheiden, ob Athen weitere Kredite und möglicherweise mehr Zeit für sein Sparprogramm erhält oder ob der Geldhahn zugedreht wird. Im letzteren Fall droht Griechenland ein Staatsbankrott. Spekuliert wird darüber, dass das dann einen Euro-Austritt des Landes nach sich ziehen könnte. (dpa)
EZB: Die Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt ist die Notenbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro.
Sie soll vor allem Preisstabilität im gemeinsamen Währungsgebiet der 17 Eurostaaten wahren.
Zudem soll sie auch die Wirtschaftspolitik unterstützen, soweit das Ziel der Preisstabilität nicht beeinträchtigt wird.
Um die Inflation im Zaum zu halten, legt die EZB Leitzinsen fest.
Über die Zinsen entscheidet der Zentralbankrat.
Ihm gehören neben den sechs Direktoriumsmitgliedern der EZB auch die Präsidenten der 17 nationalen Zentralbanken an.
EZB-Präsident ist seit November 2011 der Italiener Mario Draghi. (dpa)
Was die EZB darf und was nicht
Eigentlich ist der Auftrag der Europäischen Zentralbank (EZB) klar umrissen: Die Notenbank soll vor allem die Inflation im Zaum halten und gut 330 Millionen Bürgern in inzwischen 17 Eurostaaten eine stabile Gemeinschaftswährung sichern.
Das tut sie, indem sie Zinsen je nach Bedarf senkt oder erhöht. Doch in der Schuldenkrise in Europa sahen sich die Währungshüter zuletzt immer wieder zu Sondermaßnahmen gezwungen. Ob Aufkaufprogramm für Staatsanleihen kriselnder Euroländer oder Beteiligung am Schuldenschnitt für Athen durch die Hintertür: Die EZB sieht sich dabei innerhalb des ihr zugebilligten rechtlichen Rahmens.
Die "Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank" hält fest: Das "vorrangige Ziel" des Eurosystems, also der EZB und der nationalen Zentralbanken der Eurostaaten, sei "die Preisstabilität zu gewährleisten". Zudem sollen die Zentralbanken "die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union" unterstützen, "soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist".
Der EZB-Rat kann demnach "mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen über die Anwendung anderer Instrumente der Geldpolitik entscheiden", die er bei Beachtung dieser Vorgaben "für zweckmäßig hält". Diesem obersten Entscheidungsgremium der Notenbank gehören die 17 Vertreter der nationalen Euro-Notenbanken an sowie das EZB-Direktorium, das aus dem EZB-Präsidenten, dem EZB-Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern besteht.
Staatsfinanzierungsausschluss:
Staatsfinanzierung mit Hilfe der Notenpresse erlauben die EU-Verträge nicht. Die "Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union" legt in Artikel 123 fest:
"Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (...) für (.......) Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder (........) öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken."
Betont wird überdies die Unabhängigkeit der Zentralbank (Artikel 130): "Bei der Wahrnehmung der ihnen (...) übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank (.....) Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.
Die Organe (....) der Union sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen." (dpa)