03.09.12

Lufthansa-Streik

Ufo will Streik ausweiten – Rechte von Fluggästen

Flugbegleiter wollen an mehreren Orten und länger die Arbeit niederlegen. Leidtragende sind die Passagiere – ihre Rechte im Überblick.

Foto: dapd/DAPD
Nach Streik bei Lufthansa
Wenn die Ufo am Dienstag erneut streikt, werden wieder viele Flüge ausfallen oder sich verspäten. Auch wenn Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung haben, sind sie nicht ohne Rechte

Frankfurt/Potsdam. Die Stewards und Stewardessen der größten deutschen Airline wollen morgen ihren zweiten Streiktag ausweiten. Es werde länger und an mehr Orten gestreikt als am Freitag, kündigte der Chef der Kabinengewerkschaft Ufo, Nicoley Baublies, am Montag in Frankfurt an.

Zum Ende vergangener Woche hatten die Stewards und Stewardessen für acht Stunden am Drehkreuz Frankfurt die Arbeit niedergelegt und damit Deutschlands größten Flughafen teilweise lahmgelegt. Lufthansa musste 190 Verbindungen streichen und rund 26.000 Passagiere anderweitig ans Ziel bringen.

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Wie am Freitag dürfen auch am Dienstag zahlreiche Flüge ausfallen oder sich verspäten. Anspruch auf Entschädigung haben Passagiere nicht, erklärt Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Nach der EU-Verordnung 261/2004 gehen Fluggäste dennoch nicht leer aus, wenn sie wegen des Ausstands am Flughafen sitzen bleiben und manchmal stundenlang auf eine für sie infrage kommende Maschine warten müssen. Die wichtigsten Rechte im Überblick.

Habe ich Anspruch auf eine Ersatzbeförderung?

Ja. Die Airline ist verpflichtet, Fluggäste bei einem Streik so schnell wie möglich auf einem anderen Weg an ihr Ziel zu bringen. Passagieren steht daher laut Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg eine kostenlose Umbuchung etwa auf einen späteren Flug oder auf Partnerairlines zu. Oder sie werden ersatzweise per Bahn oder Bus transportiert.

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Kann ich von meiner Reise zurücktreten?

Startet der Flieger mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden, oder wird der Flug komplett gestrichen, kann der Passagier entscheiden, ob er die Reise noch antritt. Tut er es nicht, muss die Fluggesellschaft laut dem ADAC den Kaufpreis erstatten.

Wie sieht es bei einer Pauschalreise aus?

Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, sollte sich der Urlauber an den Reiseveranstalter wenden. Auch dieser hat laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Pflicht, so schnell wie möglich für eine Ersatzbeförderung zu sorgen. Dabei müsse man ihm eine angemessene Frist einräumen. Verspätet sich der gebuchte Flug wegen des Streiks bis zu vier Stunden, gelte dies als Unannehmlichkeit, die Reisende hinnehmen müssen. Erst bei einer längeren Verspätung könne ein Reisemangel vorliegen, der eine Kürzung des Reisepreises erlaubt. Gerichte setzen dafür in der Regel fünf Prozent des Tagesreisepreises für jede weitere Verspätungsstunde an.

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Bekomme ich Essen und Getränken?

Müssen Passagiere am Flughafen länger warten, stehen ihnen Essen und Getränke zu. In der Regel verteilen die Fluggesellschaften Gutscheine. Keine genauen Vorschriften gibt es laut der Fischer-Volk dazu, wie hoch der Betrag sein muss. In der EU-Verordnung heißt es nur, dass Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit stehen müssen. Bei einer Verspätung von drei Stunden reiche ein Gutschein über zehn Euro pro Person. Reagiert die Airline nicht, können Passagiere nicht sofort auf eigene Faust zum nächsten Schnellrestaurant ziehen und darauf hoffen, die Kosten später erstattet zu bekommen. Das wäre nur die letzte Alternative. Stattdessen sollten sie sich einen Ansprechpartner der Airline im Terminal oder direkt am Schalter suchen, rät Dunja Richter.

Was mache ich, wenn ich bei den Airlines keine Gutscheine bekomme?

Stellen sich die Mitarbeiter quer oder sagen, dass sie nicht zuständig seien, rät Richter, sich Notizen für spätere Beschwerden zu machen. Den Namen der Angestellten, Uhrzeit und Datum sollten sich die Passagiere notieren und sich am besten unterschreiben lassen, dass der Gesprächspartner sich für nicht zuständig erklärt. Reisende könnten sich zusammentun und gemeinsam auf ihr Recht pochen. Wenn von der Airline partout keine Gutscheine zu bekommen sind, aber der Hunger groß wird, muss man sich doch auf eigene Faust auf Nahrungssuche begeben und die Quittungen aufheben. Die könne man dann mit seinen Notizen später bei der Airline einreichen. Darf ich auf Kosten der Airline telefonieren?

Ja. Gestrandete Passagiere haben Anspruch darauf, auf Kosten der Airline zu telefonieren sowie Faxe oder E-Mails zu versenden. Die Anzahl ist genau geregelt: Laut EU-Verordnung sind es zwei Telefonate oder zwei Faxe oder zwei E-Mails.

Muss mir die Airline eine Unterkunft zahlen?

Können Passagiere erst am kommenden Tag oder noch später weiterfliegen, müssen Airlines sich um eine Übernachtungsmöglichkeit kümmern. Dabei reicht laut Fischer-Volk eine Pritsche im Terminal in der Regel nicht aus. Es müsse aber auch kein Fünf-Sterne-Haus sein. Lediglich in Ausnahmesituationen müssten Fluggäste mit einem Feldbett vorliebnehmen. Dies war zum Beispiel nach den Flugannullierungen im Jahr 2010 wegen der Aschewolke des Vulkans Eyjafjallajökull in Island der Fall, als an manchen Flughäfen alle Hotelbetten belegt waren. Auch den Transport vom Flughafen zum Hotel muss die Airline zahlen. Eine Obergrenze, wie viele Nächte sie höchstens zahlen muss, gibt es nicht.

Wie erfahre ich, ob mein Flug ausfällt?

Laut der Gewerkschaft Ufo werden Streikaktionen relativ kurzfristig angekündigt. Reisende sollten sich deshalb auf der Homepage über den Status ihres Fluges informieren, empfiehlt die Lufthansa. Alternativ gibt es unter der Telefonnummer 01805/80 58 05 Informationen. Haben Fluggäste bei Lufthansa ihre Handynummer hinterlegt, informiert die Airline sie per SMS. (dpa)

19.000 Flugbegleiter bei der Lufthansa Classic
19.000 Flugbegleiter bei der Lufthansa Classic
Bei der Lufthansa Passage betreuen rund 19.000 Flugbegleiter die Passagiere.
Ihr Einstiegsgehalt beträgt nach einer zwölfwöchigen Ausbildung 1533,23 Euro zuzüglich einer 16-prozentigen Schichtzulage.
Im Laufe eines Berufslebens steigen die Grundgehälter nach einer vielstufigen Tariftabelle auf bis zu 4000 Euro, für die zusätzlich mit Sicherheitsverantwortung ausgestatteten Purser (sind für das leibliche Wohl der Passagiere zuständig) in der Endstufe auf bis zu 7000 Euro.
Für verschiedene Tochtergesellschaften wie Swiss, Austrian Airlines oder Germanwings gelten abweichende Tarifbedingungen.
Einige Flugbegleiter im Berlin-Verkehr sind auch bei der Leiharbeitsfirma Aviation Power angestellt.
Voraussetzungen für den Berufseinstieg sind unter anderem eine abgeschlossene Schulausbildung, fließend Deutsch und Englisch, eine Mindestgröße von 1,60 Meter und ein "angemessenes Körpergewicht", wie Lufthansa in ihren Bewerbungsunterlagen schreibt. (dpa)
Lufthansa steckt in den roten Zahlen
Lufthansa steckt in den roten Zahlen
Die Lufthansa fliegt derzeit wie die meisten europäischen Konkurrenten rote Zahlen ein.
Im ersten Halbjahr 2012 blieb trotz einer deutlichen Erholung im zweiten Quartal ein operativer Verlust von 20 Millionen Euro (2011: plus 114 Mio).
Grund sind unter anderem die erneut gestiegenen Treibstoffpreise in Verbindung mit dem schwachen Euro, der den Einkauf des Kerosin in US-Dollar verteuert.
Der Umsatz legte um 6 Prozent auf 14,5 Milliarden Euro zu. Europäische Billigflieger und Konkurrenten aus Asien drücken zudem auf die Gewinnmargen bei den Tickets.
Die Aussichten sind nicht rosig: Das Wachstum bei den Buchungen lasse auch wegen der wirtschaftlichen Probleme in Südeuropa nach, hatte Lufthansa-Vorstand Stefan Lauer kürzlich berichtet.
Aktuell reagiert die Gesellschaft auf die schwächelnde Nachfrage mit einem ausgedünnten Flugplan.
Zur nachhaltigen Ergebnissteigerung hat Lufthansa das Sparprogramm Score aufgelegt, das im Jahr 1,5 Milliarden Euro bringen soll. 3500 von rund 120.000 Jobs weltweit werden gestrichen, Entlassungen sind nicht ausgeschlossen.
Lufthansa muss zudem Milliardeninvestitionen für neue Flugzeuge finanzieren. (dpa)
Lufthansa gehört überwiegend Deutschen
Die Deutsche Lufthansa AG gehört zu mehr als zwei Dritteln tatsächlich Deutschen.
Das geht aus der zuletzt am 2. April veröffentlichen Eigentümerstruktur des DAX-Konzerns hervor.
Danach gehörten 67,8 Prozent der 457 937 572 Stückaktien natürlichen oder juristischen Personen aus Deutschland.
Es folgt Luxemburg mit 9,8 Prozent vor den USA mit 8,1 Prozent und Großbritannien mit 3,2 Prozent.
Auf die übrigen Länder entfallen zusammen 11,1 Prozent.
Größte Einzeleigentümer sind der Finanzinvestor Black Rock und die Fondsgesellschaft Templeton Global Advisors mit jeweils rund 5 Prozent.
Lufthansa hat rund 352 000 Aktionäre.
Der Vorstand hat der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2011 eine Dividende von 25 Euro-Cent pro Aktie empfohlen.
Im Jahr zuvor waren es 60 Cent, 2009 gingen die Eigner leer aus. 2008 gab es 70 Cent. (dpa)
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