31.08.12

Gericht in Japan

Urteil: Samsung verstößt nicht gegen Apple-Patent

Im weltweit geführten Patenstreit zwischen Apple und Samsung, haben die Südkoreaner – anders als in den USA – in Tokio gewonnen.

Foto: REUTERS
Das Galaxy tab (l.) von Samsung und das iPad von Apple
Eine Woche nach der schweren Niederlage im US-Patentprozess hat Galaxy-Tab-Hersteller Samsung (l.) ein deutlich kleineres Verfahren gegen iPad-Produzent Apple (r.) in Japan gewonnen

Tokio. Ein Gericht in Japan hat dem südkoreanischen Elektronikkonzern Samsung einen Erfolg in einem weiteren Patentstreit mit dem US-Konkurrenten Apple beschert. Das Bezirksgericht in Tokio entschied am Freitag, dass in Smartphones und Tablets von Samsung eingesetzte Technologie zur Synchronisation mit anderen Computern kein Apple-Patent verletze.

Der Rechtsstreit ist nicht identisch mit einer Verurteilung Samsungs in den USA, in der es um die Nutzung von Apple-Patenten in Smartphones ging. Apple wurden in dem Fall eine Milliarde Dollar Schadenersatz zugesprochen.

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Samsung begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Wir werden den Kunden weiterhin hoch innovative Produkte anbieten, und unseren Beitrag in der Entwicklung der Mobilfunkindustrie leisten", teilte der Konzern in einer Stellungnahme mit.

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Ein im Gericht anwesender Anwalt von Apple lehnte es ab, das Urteil zu kommentieren. Ebenso wenig wollte sich das US-Unternehmen später zu der Entscheidung äußern. Auch ließ es offen, ob es Berufung einlegen wird. Apple hatte im August vergangenen Jahres die Klage eingereicht.

Apple-Produkte sind extrem beliebt bei japanischen Konsumenten. Allerdings haben die großen Mobilfunkanbieter wie NTT DoCoMo auch Samsung-Smartphones im Angebot. Der japanische Elektronikkonzern Sony verwendet wie Samsung auch das Android-Betriebssystem für seine Handys. (dapd)

Patentprozesse weltweit: Wo Apple und Samsung noch streiten
Patentprozesse weltweit: Wo Apple und Samsung noch streiten
Der von Apple klar gewonnene Prozess in Kalifornien war der bisherige Höhepunkt in dem seit mehr als einem Jahr andauernden Patentkrieg der beiden Unternehmen.
Samsung will auch nach der verheerenden Niederlage weiterkämpfen und verweist auch auf diverse Verfahren in anderen Ländern. Sie waren in vieler Hinsicht ein Testfeld für den großen Prozess im wichtigen US-Markt und brachten bisher nur kleinere Erfolge für beide Seiten:
Deutschland:
Die Gerichte in Düsseldorf, Mannheim und München waren bisher Schauplatz der meisten Auseinandersetzungen. Die einzelnen Patentvorwürfe sind in Deutschland nicht in einer Klage gebündelt, sondern auf verschiedene Gerichte verteilt, was das Gesamtbild deutlich unübersichtlicher macht.
Für große Aufmerksamkeit sorgte ein Verfahren in Düsseldorf, in dem es Apple 2011 gelang, den Verkauf des Tablets Galaxy Tab 10.1 zu stoppen, aber nicht des leicht umgebauten Nachfolgemodells 10.1N.
In anderen Klagen ging es zum Teil um die selben Patente wie in den USA, aber auch etwa um Gebrauchsmuster für das Entsperren von Smartphones.
Niederlande:
Hier gelang es Samsung, ein Gericht zu überzeugen, dass Apples Tablet-Designmuster für das iPad wegen früherer Vorbilder nicht für einen Verkaufsstopp des Galaxy Tab 10.1 tauge. Zugleich wurde Samsung Schadenersatz für die Verletzung eines Mobilfunk-Patents durch Apple zugesprochen.
Südkorea:
Ein Gericht in Samsungs Heimatland sprach wenige Stunden vor der Entscheidung der US-Geschworenen ein ausgeglichenes Urteil. Beide Unternehmen wurden zu Mini-Geldstrafen verurteilt, Apple wegen der Verletzung von zwei Patenten, Samsung wegen eines. Eine Kopie des Apple-Designs sah das Gericht nicht.
Australien:
Hier schärften die Seiten ihre Argumente im Streit um das Galaxy Tab. Es gab ein ziemliches Hin und Her mit einem Verkaufsverbot, das in einem Berufungsverfahren aufgehoben wurde. Der Prozess dürfte aber nicht vor kommendem Jahr starten.
Großbritannien:
Ein Londoner Gericht entschied im Juli, dass Samsung mit seinen Galaxy-Tablets nicht gegen Apples Designmuster verstieß und verpflichtete den iPad-Anbieter dazu, das ausdrücklich auf seiner Website anzuzeigen. Eine der Begründungen des Richters für die Entscheidung fiel allerdings wenig schmeichelhaft für Samsung aus: Die Geräte der Südkoreaner seien "nicht so cool".
Frankreich und Italien:
In Frankreich und Italien scheiterte Samsung mit dem Versuch, den Verkaufsstart der iPhone 4S zu stoppen.
Japan:
In JAPAN klagte Apple gegen die Samsung-Smartphones Galaxy S und Galaxy S2. (dpa)
Die Patente im kalifornischen Prozess von Apple und Samsung
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Apple und Samsung werfen sich in vielen Ländern gegenseitig Ideenklau und Patentverletzungen vor. Dabei werden die verschiedenen Patente und angegriffenen Geräte in unterschiedlichen Kombinationen gemischt.
Der Geschworenen-Prozess in Kalifornien, den Apple jetzt auf ganzer Linie gewann, war der bisher größte. Ein Überblick über die betroffenen sieben Apple-Patente:
US-Patente D618677 und D593087:
Es sind Design-Schutzrechte, bei denen es um die Vorderseite des iPhone mit seiner großen Glasoberfläche, Bildschirmrahmen und Lautsprecherschlitz geht. Das erste Patent wurde den Geschworenen zufolge von zwölf Samsung-Telefonen verletzt, das zweite von drei der acht geprüften Handys.
US-Patent D604305:
Dieses Designpatent schützt die vom iPhone bekannte kästchenartige Anordnung der App-Symbole mit einem abgetrennten Bereich am unteren Rand des Bildschirms. Die Geschworenen befanden, dass alle 13 untersuchten Samsung-Telefone das Patent verletzten.
US-Patent D504889:
Mit der europäischen Version dieses Designmusters aus dem Jahr 2004 hatte Apple in Deutschland im vergangenen Jahr das Samsung-Tablet Galaxy Tab 10.1 aus dem Verkehr gezogen. Es zeigt eine Tablet-Vorderseite mit Glasoberfläche und einem schmalen Rahmen um den Bildschirm sowie eine Seitenansicht.
Die US-Geschworenen entschieden jetzt, dass das 10.1 das Designpatent nicht verletzt. Samsung hat das Aussehen seiner iPad-Konkurrenten aber nach dem deutschen Urteil bereits überarbeitet.
US-Patent 7469381:
Es geht um eine Funktion, bei der ein Bildschirm-Inhalt wieder in die ursprüngliche Position zurückspringt, wenn er mit dem Finger zu weit gezogen wurde – zum Beispiel, wenn das Ende einer Webseite oder einer Bildergalerie erreicht ist. Nach Ansicht der Geschworenen verletzten alle 21 untersuchten Samsung-Geräte dieses Patent. Samsung verzichtet inzwischen auf die Funktion in seinen Geräten.
US-Patent 7844915:
Dank der Technik erkennt ein Smartphone, ob ein Nutzer mit einem Finger Bildschirminhalte über die Scroll-Funktion schieben will oder mit zwei oder mehr Fingern hineinzoomen möchte. Die Geschworenen befanden, dass 21 von 24 untersuchten Samsung-Geräten das Patent verletzten.
US-Patent 7864163:
Mit dem doppelten Antippen auf einen Teil des Bildschirms wird der Inhalt vergrößert angezeigt (Zoom). Zwei Drittel der geprüften 24 Geräten verletzen es laut den Geschworenen.
Samsung warf Apple im Gegenzug die Verletzung von zwei Patenten aus dem Grundstock des schnellen UMTS-Datenfunks (US-Patente 7675941 und 7447516).
Außerdem ging es um die Übermittlung von E-Mails von einem Telefon mit eingebauter Kamera (US-Patent 7577460), die Darstellung von Bildern (US-Patent 7456893) und die Anzeige einer laufenden Musikwiedergabe (US-Patent 7698711).
Die Geschworenen schmetterten aber Samsungs sämtliche Vorwürfe gegen das iPhone 3G, das iPhone 3GS, das iPhone 4, das iPad 2 mit UMTS sowie den iPod touch der vierten Generation ab. (dpa)
Die fünf größten Hersteller von Tablet-PCs
Die fünf größten Hersteller von Tablet-PCs
Mit der Einführung seines eigenen Tablet-Computers "Surface" tritt Microsoft in einen vom Konkurrenten Apple dominierten Markt ein. Sechs von zehn ausgelieferten Tablets sind nach Angaben des Forschungsinstituts IHS iSuppli iPads von Apple. Die fünf größten Hersteller von Tablets von 2011:
Apple, Hersteller des iPad, weltweit 40,5 Millionen ausgelieferte Exemplare, 62 Prozent Marktanteil.
Samsung, Hersteller des Galaxy line, 6,1 Millionen, neun Prozent.
Amazon, Hersteller des Kindle Fire, 3,9 Millionen, sechs Prozent.
Barnes & Noble, Hersteller des Nook, 3,3 Millionen, fünf Prozent.
AsusTek, Hersteller des Transformer, 2,1 Millionen, drei Prozent.
Andere, 9,4 Millionen, 14 Prozent. (dapd)
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