30.08.12

Finanzdienstleister

Oberlandesgericht weist Klagen gegen AWD ab

Wegen überhöhter Provisionen forderten 16 Anleger Schadenersatz und sind in Köln gescheitert. Belege überzeugten Richter nicht.

Foto: dapd
AWD Fahnen
Unrealistische Renditeberechnungen, zu hohe Provisionen – so lauten die Klagen gegen AWD. Doch die 16 Anleger sind in Köln vor Gericht gescheitert

Hannover/Köln. Das Oberlandesgericht Köln hat Schadenersatzklagen von 16 Anlegern gegen den Finanzdienstleister AWD in Höhe von 750.000 Euro zurückgewiesen. In der Vernehmung des früheren AWD-Chefs Carsten Maschmeyer und anderer Zeugen habe das Gericht keinen Beleg für die von den Klägern behaupteten überhöhten Provisionszahlungen gefunden, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag.

Die Kläger hatten in den 90er-Jahren Anteile an einem Immobilienfonds erworben, der jedoch die Renditeerwartungen nicht erfüllte. Vor Gericht bemängelten sie neben den überhöhten Provisionszahlungen die unrealistischen Renditeberechnungen im Fondsprospekt und eine unklare Darstellung der "weichen Kosten". Sie forderten deshalb eine Rückabwicklung des Geschäfts.

+++ Gericht weist vier weitere Klagen gegen AWD ab +++

+++ AWD soll zu hohe Provisionen verlangt haben +++

Nach Überzeugung des Gerichts sind die Ansprüche der Kläger jedoch verjährt. Zudem sei der Prospekt nicht fehlerhaft gewesen. Die Angaben seien hinreichend nachvollziehbar, urteilte der Senat. Er ließ die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu. Dagegen können die Kläger allerdings Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. (dapd)

Die Klageflut gegen den Finanzdienstleister AWD
Die Klageflut gegen den Finanzdienstleister AWD
Seit Beginn dieses Jahres sieht sich der Finanzdienstleister AWD einer bundesweiten Welle von Anlegerklagen gegenüber. Allein am Konzernsitz Hannover laufen vor dem Landgericht mehrere hundert Einzelverfahren gegen das von Ex-Chef Carsten Maschmeyer gegründete Unternehmen.
Insgesamt liegen verschiedenen Kammern des Gerichts rund 800 Klagen vor, einige davon richten sich neben AWD aber auch gegen andere Institute. Es geht um den Vorwurf mangelnder Risikoaufklärung beim Vertrieb von Immobilien- und Medienfonds sowie angeblich zu hohe Provisionen für AWD-Berater.
Zahlreiche Anleger hatten in der Zeit rund um den AWD-Börsengang im Jahr 2000 in Finanzprodukte investiert, die später hohe Verluste einbrachten. Sie fordern nun Schadenersatz. Nachdem Ende 2011 eine Verjährungsfrist ausgelaufen war, entwickelte sich ein juristischer Mehrfrontenkampf zwischen Anwälten des AWD und der früheren Anleger.
Am Landgericht Braunschweig und am Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) bestätigten die Richter den Vorwurf der mangelhaften Aufklärung.
Im ersten Fall sollen zwei ehemalige AWD-Kunden knapp 15.000 Euro einschließlich Zinsen erstattet bekommen, weil der Fonds "IMF 3" als Altersvorsorge ungeeignet gewesen sei.
In Naumburg lautete das Urteil, die Risiken des verwandten Fonds "IMF 2" seien im Anlageprospekt nicht angemessen dargestellt worden.
Der AWD gab sich mit den Entscheidungen nicht zufrieden und legte Rechtsmittel ein.
In einem der hannoverschen Verfahren sowie in vielen anderen Prozessen wurden die Ansprüche der Kläger dagegen abgewiesen. Den Vorwurf überhöhter Provisionen hielten nach Angaben des Konzerns Land- und Oberlandesgerichte in bundesweit mehr als 50 Fällen für nicht berechtigt.
Firmengründer Maschmeyer sagte Anfang Juli in einem Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht Köln erstmals persönlich dazu aus.
Er hat sich inzwischen aus dem Verwaltungsrat der AWD-Mutter Swiss Life zurückgezogen. (dpa)
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