Bezirksämter zuständig
Handwerk
Hamburg. Die Bezirksämter sind zukünftig auch für Ausnahmeentscheidungen von der Meisterpflicht bei so genannten Altgesellen zuständig. Das hat der Senat gestern entschieden. Damit sind die Bezirksämter ab sofort für gewerbe- und handwerksrechtliche Anzeige- und Erlaubnistatbestände zuständig und werden über Ausnahmeanträge nach der Handwerksordnung entscheiden.



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